- Im Kanton Baselland soll bis 2050 das sogenannte Netto-Null-Ziel erreicht werden.
- Wie, das ist umstritten. Deshalb wird am 9. Juni über das neue Energiegesetz abgestimmt.
- Hauptziel: Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch soll in Kanton bis 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden.
Das Baselbieter Energiegesetz war in der Vorbereitung ein Kraftakt. Nach zähen und langen Verhandlungen in Kommissionen und Parlament sah es danach aus, dass ein Kompromiss zustande gekommen ist und dieser ohne Volksabstimmung in Kraft treten kann.
Doch SVP und ein Teil der FDP stellten sich gegen die Gesetzesanpassung. Weil das Gesetz im Landrat damit die nötige Vierfünftel-Mehrheit verpasste, kommt es nun am 9. Juni im Baselbiet zur Abstimmung.
Die Fronten im Abstimmungskampf sind die gleichen wie in der Landratsdebatte: SP, Grüne, EVP, Mitte, GLP und FDP stehen hinter dem Energiegesetz. SVP und eine Minderheit der FDP lehnt das Gesetz ab.
Für viele, die heute noch in ihren eigenen vier Wänden wohnen, dürfte es zum bösen Erwachen kommen.
Dieses sei «übergriffig», sagen die Gegner aus dem bürgerlichen Lager und warnen, dass die Folgen insbesondere für Hauseigentümer einschneidend seien. «Für viele, die heute noch in ihren eigenen vier Wänden wohnen, dürfte es zum bösen Erwachen kommen», befürchtet der Hauseigentümerverband, der sich ebenfalls gegen das Gesetz wehrt.
Die Mehrheit der Parteien, die hinter dem Gesetz stehen, verweisen darauf, dass eine «saubere» Energieversorgung in Zukunft unabdingbar sei. Der Klimaschutz sei die grösste Aufgabe unserer Zeit. «Das grösste Potenzial für die Erreichung der Klimaziele liegt in der konsequenten Nutzung von erneuerbaren Energien», so das Pro-Komitee.
Zudem bringe das neue Baselbieter Energiegesetz eine unabhängige und sichere Energieversorgung. So sei der Kanton in Zukunft weniger auf ausländisches Öl und Gas angewiesen.
Das grösste Potenzial für die Erreichung der Klimaziele liegt in der konsequenten Nutzung von erneuerbaren Energien.
Mit dem neuen Energiegesetz will die Regierung folgende Ziele erreichen:
- Netto-Null im Kanton Baselland bis ins Jahr 2050.
- Unter anderem soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch (ohne Mobilität) bis 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden.
- Der Heizwärmebedarf bei bestehenden Bauten soll bis 2050 auf durchschnittlich 40 Kilowattstunde pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.
Ein «Buebetrickli»?
Umstritten ist jedoch nicht nur das Energiegesetz selber, sondern insbesondere das dazu gehörende Dekret. In diesem werden die Details des Energiegesetzes geregelt, wie zum Beispiel die Pflicht zum Ersatz von Öl- und Gasheizungen oder die teilweise Solaranlage-Pflicht bei Neubauten. Aber: Über dieses Dekret wird am 9. Juni gar nicht abgestimmt, sondern nur über das Gesetz. Das Dekret hatte der Landrat bereits gutgeheissen, eine Volksabstimmung dazu ist generell nicht möglich.
Das Dekret soll denn auch schon am 1. Oktober 2024 in Kraft treten, wie die Regierung vor ein paar Wochen noch einmal bekräftigt hat. Dies zum grossen Ärger der Gegnerinnen und Gegner: So ist denn auch eine Beschwerde der SVP beim Kantonsgericht dazu hängig. Die Partei ist der Ansicht, dass für die Verabschiedung des Dekrets die formelle gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Das Vorgehen der Regierung, nicht über die strittigen Punkte abstimmen zu lassen, bezeichnen die Gegnerinnen und Gegner als «Buebetrickli».