«Endemische Phase» in Sichtweite: Letzte Woche kündigte Alain Berset an, dass die Corona-Massnahmen bald fallen können. Nun macht der Bundesrat Nägel mit Köpfen: Trotz rekordhoher Infektionszahlen sei eine Überlastung der Spitäler ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen habe weiter abgenommen.
Grund dafür dürfte laut Bundesrat die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursache Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. «Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte», teilt der Bundesrat mit – und skizziert seinen Exit-Fahrplan wie folgt:
Homeoffice-Pflicht und Quarantäne fallen weg: Ab Donnerstag wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice laut dem Bundesrat eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin. Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Die Isolation von Personen, die positiv getestet wurden, bleibt.
Die zwei Ausstiegsszenarien für den 16. Februar
Zudem schlägt der Bundesrat umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor. Die Konsultation läuft bis zum 9. Februar. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Entschieden wird am 16. Februar.
Variante 1 – Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt: Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte am 17. Februar aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung sei mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen könne, so der Bundesrat: «Dieses Vorgehen ist nur angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.»
Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:
- Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe.
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Die Einschränkungen privater Treffen.
- Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
Variante 2 – Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten: Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden. Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:
- Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
- Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen.
- Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
- 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).
Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage würde aufgehoben.