Die Stromproduktion müsse dringend erhöht werden, insbesondere in den Wintermonaten, schreibt die Umwelt- und Energiekommission des Ständerats. Diese zusätzliche Stromproduktion müsse auf erneuerbaren Energien beruhen.
Kommissionspräsidentin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) spricht von einem klaren politischen Zeichen. Der Bau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Infrastrukturen und auf freien Flächen soll mit einem dringlichen Bundesgesetz rasch ermöglicht werden.
Es ist tatsächlich ein politisches Zeichen, dass der Akzent nun dringend auf die erneuerbaren Energien gesetzt werden muss.
Im Visier sind freie Flächen im Gebirge
Für Solaranlagen auf freien Flächen im Gebirge will die Kommission unter Umständen sogar auf die Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn die Anlage genug gross ist und benötigt wird. Bei der alpinen Photovoltaik liessen sich Artenvielfalt und Stromproduktion verbinden, betont Baume-Schneider: «Wichtig ist, die Interessen abzuwägen.» Und ja, beim Landschaftsschutz gebe es dann vielleicht Abstriche.
Es kann doch nicht sein, dass man hier die gesamte Rechtsordnung ausser Kraft setzt.
Bei der Stiftung Landschaftsschutz reagiert Geschäftsführer Raimund Rodewald konsterniert: «Es kann doch nicht sein, dass man hier die gesamte Rechtsordnung ausser Kraft setzt. Und dies nicht einmal befristet, sondern definitiv. Die Interessenabwägung und die demokratische Mitwirkung finden nicht mehr statt. Ich frage mich schon, wo wir da sind.» Wenn nicht einmal die schützenswerten Landschaften erwähnt würden, befürchtet Rodewald, dass alles überall gebaut werden kann.
Weniger heftig sind die Reaktionen bei verschiedenen Mitgliedern der nationalrätlichen Schwesterkommission, die ihrerseits über Massnahmen zur sicheren Stromversorgung diskutiert.
Grüne offenbar diskussionsbereit
Hatte sich die Grüne Partei kürzlich noch deutlich gegen ein solches Vorgehen ausgesprochen, äussert sich nun ihr Thurgauer Nationalrat Kurt Egger offen: «Wir müssen die Rahmenbedingungen noch anschauen, aber es geht in die richtige Richtung. Unser Positionspapier spricht von der Nähe zu bestehenden Infrastrukturen, wo es nicht beliebig stört – wie etwa rund um Skilifte. Dann ist es für uns diskutierbar.»
Es geht es offensichtlich nur auf diese Art – mit einer Ausserkraftsetzung.
Auf der anderen Seite des politischen Spektrums, bei der SVP, mahnt der Berner Nationalrat Albert Rösti: «Wenn man schaut, was in den letzten 20 Jahren an Wasserkraftwerken und sonstigen Produktionsanlagen verhindert wurde, geht es offensichtlich nur auf diese Art – mit einer Ausserkraftsetzung. Sonst überwiegen Partikularinteressen die gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Interessen.»
Der Entscheid der Umwelt- und Energiekommission des Ständerats wird also als Schritt in die richtige Richtung begrüsst. Es gehe in erster Linie darum, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen und somit Unternehmen und Behörden Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, unterstreicht Baume-Schneider.
Solarpflicht für alle Neubauten mit Stichentscheid
Weiter hat die Kommission entschieden, dass auch der Bund seine geeigneten Flächen – Gebäude und Infrastrukturen – für zusätzlichen Solarstrom zur Verfügung stellen soll. Ausserdem soll ab Anfang 2024 eine Solarpflicht für alle Neubauten gelten. Dieser Entscheid fiel in der Kommission allerdings nur mit Stichentscheid der Präsidentin. Die Grundlagen sollen bis zur Herbstsession vorliegen.