- Wer E-Zigaretten raucht, soll künftig ebenfalls eine Tabaksteuer bezahlen müssen.
- Die Steuer soll dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.
- Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13.8 Millionen Franken.
Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten 20 Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt. Das teilt der Bundesrat in einer Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes mit.
Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schreibt der Bundesrat. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden.
Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.