Der Nationalrat hat den vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen von 14.4 Milliarden Franken für den Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes klar genehmigt.
Für die Jahre 2021 bis 2024 stehen damit 1.2 Milliarden Franken mehr zur Verfügung als in der laufenden Vierjahresperiode. Die Ausgaben werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert und belasten also den Bundeshaushalt nicht.
Kürzung abgelehnt
Kein Gehör fand ein Minderheitsantrag aus der Verkehrskommission, der den Zahlungsrahmen aus finanzpolitischen Gründen um 493 Millionen Franken kürzen wollte. Benjamin Giezendanner (SVP/AG) forderte den Rat auf, kritisch auf den Haushalt zu schauen. Denn die Covidkrise werde unweigerlich auch Einfluss auf die Finanzierung in den nächsten drei Jahren haben: «Früher oder später werden dem Bahninfrastrukturfonds die Mittel ausgehen, und Schulden machen geht nicht.» Er unterlag mit 139 zu 50 Stimmen.
Sommaruga: Erhaltung der Substanz
Von den 14.4 Milliarden sind 7.6 Milliarden für die SBB eingeplant. 5.9 Milliarden für die Leistungsvereinbarungen mit den übrigen Privatbahnen.
Die Bahninfrastruktur sei das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und für eine erfolgreiche Bahnzukunft zentral, betonte Martin Candinas (CVP/GR). Am Unterhalt dürfe nicht gespart werden: «Wenn das Schienennetz immer grösser wird, hat man auch mehr Unterhalt.» Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga betonte, dass es nicht um einen Ausbau, sondern um die Substanzerhaltung gehe.
Sicherungsanlagen, Brücken Tunnels
Die von der Regierung vorgesehene Aufstockung von 1.2 Milliarden Franken soll hauptsächlich den gestiegenen Bedarf bei Fahrbahnen, Bahnhöfen, Sicherungsanlagen, Brücken und Tunnels sicherstellen.
Dazu kommen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes. Die zusätzlichen Gelder sollen die Bahnen auch dabei unterstützen, die Verfügbarkeit und Qualität der Netze zu verbessern und somit den Bahnverkehr zu stabilisieren.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 184 gegen 7 Stimmen angenommen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.