- Der Hausarzt von Brian hat eine Klage gegen die Ärzte der Strafanstalt Pöschwies eingereicht.
- Laut «Tages-Anzeiger» behauptet der Hausarzt, für Brian habe damals Lebensgefahr bestanden.
- Die Staatsanwaltschaft leitete einen weiteren Prozess gegen Brian ein.
- Er ist wegen rund 30 mutmasslichen Delikte angeklagt.
Die Ärzte in der Strafanstalt Pöschwies hätten Brian nicht richtig behandelt, kritisierte der Hausarzt. Einmal hätten sie nicht genau abgeklärt, warum Brians Bluthochdruck plötzlich viel zu hoch sei. Für Brian habe damals Lebensgefahr bestanden, berichtete der Hausarzt.
Zudem hätten die Ärzte im Gefängnis den Häftling lediglich durch die Türklappe der Zellentür untersucht, da Brian als gefährlicher Häftling gegolten habe. Der Hausarzt von Brian ist André Seidenberg – kein Unbekannter. Er gilt seit Platzspitz-Zeiten auch als Vordenker der Schweizer Drogenpolitik.
Brian erneut vor Gericht
Zudem teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass am 30. Oktober ein weiterer Prozess gegen den Strafgefangenen stattfindet. Er ist wegen rund 30 mutmasslicher Delikte angeklagt, die er in der Strafanstalt begangen haben soll. Die Verhandlung findet am Bezirksgericht Dielsdorf statt.
Ein Strafmass fordert die Staatsanwaltschaft jedoch noch nicht. Das liegt daran, dass am Obergericht derzeit noch ein zweites Strafverfahren gegen Brian hängig ist, bei dem ihm ähnliche Delikte hinter Gittern vorgeworfen werden.
Im neuen Strafverfahren würden sich dieselben rechtlichen Fragen stellen, schrieb die Staatsanwaltschaft. Vor allem, was das Vorliegen einer Notsituation betreffe. Das Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts erneut mit der Frage befassen, ob Brian die Delikte vor allem wegen der rigiden Haftbedingungen begangen hat.
Erst wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Strafmass gefordert werden.
Schwere Vorwürfe
Beim schwersten neu angeklagten Delikt handelt es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung. Brian habe eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen. Dieser sei dadurch oberhalb des Auges verletzt worden. Daneben geht es um drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen mit einer Gesamtschadenssumme von rund 22'000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Zwei Vorwürfe stellte die Staatsanwaltschaft ein, weil Brian kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte. In einem weiteren Fall zog ein Mitgefangener seine Anzeige wegen Tätlichkeiten zurück.