Luzernerstrasse, Kriens: Ein vielbefahrener Abschnitt in der Agglomeration Luzerns. Und ein grosses Ärgernis für Anwohner Dominik Hertach. Seit zehn Jahren wehrt er sich gegen die zu laute Strasse. Nun hat er beim Bundesgericht in Lausanne erstritten, dass der Kanton Luzern die Lärmbelastung neu beurteilen muss.
Ein Gang ans höchste Gericht, bloss für die Messung von Lärm? Was im ersten Moment übertrieben scheint, könnte weitreichende Folgen haben.
Die Sache ist nämlich die: Obwohl die gesetzlichen Lärmgrenzwerte bei der Luzernerstrasse klar überschritten sind, gilt der Abschnitt offiziell als lärmschutzsaniert. Dies, dank eines «Tricklis», wie Dominik Hertach es bezeichnet: Denn wenn für das Einhalten der Grenzwerte ein unverhältnismässig grosser Aufwand nötig ist, können Kantone Erleichterungen genehmigen. Davon hat Luzern im Jahr 2000 Gebrauch gemacht.
Auf dem Papier gilt die Strasse seither als «lärmrechtlich saniert» – in der Realität aber mangelt es an Massnahmen, die den Lärm genügend eindämmen.
Strassenlärmkataster des Kantons Luzern
Das Bundesgericht hält im am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest: Seit der Beurteilung im Jahr 2000 ist viel Zeit verstrichen. So viel Zeit, dass sich die Verhältnisse vor Ort erheblich geändert hätten.
Der Flüsterbelag als versteckter Lärmfaktor
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der eingebaute, angebliche Flüsterbelag, den Lärm nicht reduzierte, sondern sogar erhöhte. Zudem habe er «in akustischer Hinsicht seine Lebensdauer überschritten».
Ferner sei heute, im Gegensatz zu 2000, Tempo 30 als taugliches Instrument zum Schutz vor Lärm anerkannt.
Ein Entscheid mit Signalwirkung?
Hertach hofft, dass der Entscheid aus Lausanne das Ende der «Scheinsanierungen» bedeutet: nicht nur in Luzern, sondern in der ganzen Schweiz. «Das Urteil gibt vielen anderen Lärmbetroffenen ein Mittel in die Hand, um sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen die teilweise vor Jahrzehnten durchgeführten Pseudo-Lärmsanierungen zu wehren», sagt der Krienser.
Ich erwarte vom Kanton, dass er sich nicht länger gegen effektiven Lärmschutz sperrt.
Und was die lärmige Strasse vor seiner Haustüre betrifft, hat er klare Erwartungen: Als Sofortmassnahme brauche es nun eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 und einen neuen, lärmarmen Belag. «Ich erwarte vom Kanton, dass er sich nicht länger gegen effektiven Lärmschutz sperrt.»
Von einer expliziten Handlungsanweisung will man beim Kanton indes nichts wissen: Das zuständige Baudepartement nimmt das Bundesgerichtsurteil auf Anfrage zur Kenntnis. Man habe neue Lärmmessungen veranlasst und werde gestützt auf deren Resultate das weitere Vorgehen prüfen. «Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht den Kanton jedoch nicht zu mehr Lärmschutz verpflichtet», heisst es vonseiten Kanton.
Die Grundsatzfrage, ob und welche weiteren Massnahmen zum Lärmschutz in Kriens zu ergreifen sind, ist gerichtlich nach wie vor ungeklärt.
Und das Baudepartement hält fest: «Die Grundsatzfrage, ob und welche weiteren Massnahmen zum Lärmschutz an der Luzernerstrasse in Kriens zu ergreifen sind, ist gerichtlich somit nach wie vor ungeklärt.»