- Das Berner Wirtschaftsstrafgericht weist das Verfahren gegen die Postauto AG an die Staatsanwaltschaft zurück.
- Für die Einsetzung von Alt-Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter durch das fedpol habe keine formell-gesetzliche Grundlage bestanden.
- Dies sei als «schwerwiegender Mangel» zu qualifizieren, teilte das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht mit.
Die vom externen Verfahrensleiter und dessen Stellvertreter vorgenommenen respektive angeordneten Verfahrenshandlungen seien somit nichtig und führten zur Rückweisung des Verfahrens ins Stadium der Untersuchung.
Widerhandlungen gegen Subventionsgesetz
Mathys und Cornu waren 2018 vom Bundesamt für Polizei (fedpol) als Verfahrensleiter im Fall «Postauto» eingesetzt worden. Es geht um den Verdacht auf Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat.