- Ärztinnen und Ärzte können Cannabis-Arzneimittel künftig direkt auf Rezept verschreiben.
- Das Parlament hat einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.
Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, kann diese künftig einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen, wie die beiden Kammern entschieden haben. Die Ärztinnen und Ärzte bleiben jedoch verpflichtet, Behandlungen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim BAG einholen.
Der Ständerat nahm die Gesetzesanpassung einstimmig an. Der Nationalrat stimmte bereits in der Wintersession zu. Er ergänzte gegenüber der Vorlage des Bundesrats, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen. Der Ständerat ist mit diesem Zusatz einverstanden.
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. In der Gesetzesänderung geregelt werden auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis. Als Bewilligungsbehörde ist Swissmedic vorgesehen. Die Bezahlung der Cannabis-Arzneimittel ist noch nicht geregelt.