- Cannabis konsumieren gegen Schmerzen – das soll in der Schweiz künftig einfacher möglich sein. Der Nationalrat möchte die bisher nötige Ausnahmebewilligung des Bundes abschaffen.
- Ärztinnen und Ärzte könnten Cannabis so einfacher verschreiben. Zu Genusszwecken bliebe der Cannabis-Konsum auch mit der neuen Regelung verboten.
- Nun muss der Ständerat über die Vereinfachungen ärztlicher Cannabis-Verschreibungen entscheiden.
Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, soll diese einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen können. Der Nationalrat ist als Erstrat dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt und hiess die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gut.
Ärztinnen und Ärzte sollen neu Cannabis-Arzneimittel direkt auf Rezept verschreiben können. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss ist, sei unbestritten, sagte Regine Sauter (FDP/ZH).
Cannabis ist noch immer auch ein Suchtmittel.
Mit dem Gesetz bleiben Ärztinnen und Ärzte jedoch verpflichtet, Behandlungen dem BAG zu melden. Der Nationalrat verlangte, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen. Cannabis sei noch immer auch ein Suchtmittel, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH) für die vorberatende Kommission.
Kein privater Anbau möglich
In der Gesetzesänderung geregelt wird auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis. Als Bewilligungsbehörde ist Swissmedic vorgesehen. Eine Minderheit um Léonore Porchet (Grüne/VD) schlug vor, dass Patientinnen und Patienten das für sie benötigte Cannabis mit einer Ausnahmebewilligung privat anbauen dürften. Der Antrag fand jedoch mit 124 zu 67 Stimmen keine Mehrheit. Unterstützung fand der Antrag neben den Grünen auch bei der SP.
Dass die Kostenfrage nicht geklärt ist, schafft eine Ungleichheit. So kann heute nur eine Behandlung in Anspruch nehmen, wer auch das nötige Kleingeld hat.
Verena Herzog (SVP/TG) verlangte in ihrem Minderheitsantrag, dass Ärztinnen und Ärzte das Cannabis explizit nicht zum Rauchen abgeben dürfen. Roland Fischer (GLP/LU) entgegnete, dass dies eine medizinische Frage sei, die nicht von Politikern beantwortet werden sollte, sondern von Ärzten. Herzog verlangte zudem, dass Patientinnen und Patienten ein Rezept auf sich tragen müssen, das sie bei Bedarf den Behörden vorweisen müssen. Beide Minderheitsanträge wurden deutlich abgelehnt.
Bundesrat klärt Kostenübernahme ab
Wer die Cannabis-Arzneimittel bezahlt, ist in dem Gesetz nicht geregelt. Dass die Kostenfrage nicht geklärt sei, schaffe eine Ungleichheit, sagte Mattea Meyer (SP/ZH). So könne heute nur eine Behandlung in Anspruch nehmen, wer auch das nötige Kleingeld habe. Auch die Grünen verlangten vom Bundesrat rasch eine Lösung bei der Finanzierung.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte, es werde derzeit geprüft, wie wirksam und effizient Cannabis-Therapien seien. Je nachdem könnten die Therapien dann von den Krankenkassen übernommen werden. Der Bericht werde für das kommende Jahr erwartet.
Schlussendlich stimmte der Nationalrat mit 143 zu 33 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Vorlage zu. Das Geschäft geht in den Ständerat.