Wer in der Schweiz ist, um zu betteln, darf nicht bleiben. Das ist, etwas verkürzt, ein Urteil des Bundesgerichts vom März 2023. Dieses setzt Basel nun konsequent um: Patrouillen der Polizei suchen gezielt nach ausländischen Bettlerinnen und Bettlern.
Treffen die Polizeipatrouillen auf Bettelnde aus einem EU- oder einem Efta-Staat, spielen sie ihnen eine Sprachnachricht vor, möglichst in deren Muttersprache. Darin wird ihnen gesagt, dass sie kein Aufenthaltsrecht haben, wenn sie in der Schweiz sind, um zu betteln.
Die neue Praxis zeigt Wirkung. Derzeit betteln in Basel schätzungsweise 15 bis 20 Personen aus Osteuropa, sagt ein Polizist auf Bettler-Patrouille. Vor dem Urteil und dem Durchgreifen der Behörden seien es deutlich mehr gewesen, nämlich etwa 170 Personen.
Elf Wegweisungen
Seit den Kontrollgängen der Polizei haben fast 50 Personen solche Sprachnachrichten gehört, sagt Adrian Plachesi, Sprecher der Polizei Basel-Stadt. «Durch die Mitarbeitenden der Kantonspolizei Basel-Stadt wurden bisher 46 formlose Aufforderungen ausgesprochen.»
Die Behörden haben aber nicht nur Aufforderungen ausgesprochen. «Weiter wurden elf formale Wegweisungen verfügt», so Plachesi weiter. Die Weggewiesenen mussten die Schweiz verlassen. Letzteres betrifft Bettelnde, die nach der Aufforderung, nicht mehr zu betteln, erneut erwischt wurden.
Greift die Polizei jemanden zum dritten Mal auf, riskiert die betreffende Person eine Einreisesperre. Dies sei bisher aber nicht geschehen, so Plachesi.
Umstrittene Auslegung des Urteils
Das Vorgehen der Basler Behörden ist neu. Vor dem Bundesgerichtsurteil liess man Bettlerinnen und Bettler aus Osteuropa gewähren. Man ging davon aus, dass sie ein dreimonatiges Bleiberecht haben.
Im März habe das Bundesgericht aber eine «Präzisierung» gemacht, so Rahel Walser vom Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement. «Mittellose Personen aus EU oder Efta-Staaten, die nur zum Betteln in die Schweiz kommen, erfüllen die Einreisebedingungen nicht», sagt sie. «Sie gelten weder als Empfängerinnen von Dienstleistungen noch als Erwerbstätige.»
Mit dem Urteil hätten die Kantone deshalb die Möglichkeit, sowohl Einreise als auch Aufenthalt dieser Personen als «rechtswidrig einzustufen, wenn sie betteln».
Darf man neu nicht mehr einreisen, wenn man von Armut betroffen ist?
Diese Auslegung des Urteils ist allerdings umstritten. «Darf man neu nicht mehr in die Schweiz einreisen oder sich hier aufhalten, wenn man von Armut betroffen ist?», fragt Christian von Wartburg von den demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. «Letztlich ist man dann ja dazu gezwungen, um Almosen zu bitten, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.» Diese Frage sei trotz Bundesgerichtsurteil nicht abschliessend geklärt.
Bern weist schon seit Jahren weg
Allerdings gehen nicht nur die Basler Behörden rigoros gegen Bettlerinnen und Bettler aus Osteuropa vor. Ähnlich macht es der Kanton Bern. Bereits seit 2018 weist er sie weg. Bis im vergangenen Sommer galt die Berner Praxis als besonders hart. Mittlerweile sieht Bern die eigene Vorgehensweise durch das Bundesgericht bestätigt.