Abschussbewilligungen bei Wolfsrudeln gibt es im Normalfall nur bei Jungtieren. Der Bund hat nun dem Kanton Graubünden den Abschuss des Vatertiers des Beverinrudels genehmigt, wie dieser am Montag bekannt gab. Es ist das erste Mal, dass ein Abschuss eines Leittiers bewilligt wird.
Darauf drängte der Kanton schon länger. Der M92, wie der Vaterwolf heisst, sei nämlich verantwortlich für das Verhalten des Rudels, indem er das Verhalten den Welpen weitergäbe. Der Kanton spricht in der Mitteilung von «besonders problematischen Verhaltens» bei diesem Wolf.
Dass es gelingt, den Wolf zu schiessen, ist unsicher.
Arno Puorger, akademischer Mitarbeiter für Grossraubtiere beim Bündner Amt für Jagd und Fischerei, sagt: «In Zukunft sollen so Angriffe auf Grossvieh verhindert werden.» Der Abschuss sei eine Herausforderung, denn: Es sei schwierig, beim Abschluss das Vatertier genau zu identifizieren. «Wir hatten keinen Erfolg, das Vatertier mit einem GPS-Sender zu versehen. Also müssen wir anhand des Verhaltens beurteilen, welches Tier das Vatertier sein könnte. Dass es gelingt, diesen Wolf zu schiessen, ist unsicher», sagt Puorger.
Zwei weitere Wölfe dürfen geschossen werden
Auch was mit dem Rudel passiert, wenn man eines der Leittiere schiesse, könne man nicht genau sagen, so Puorger. Dafür gibt es Erfahrungswerte vom Ringelspitzrudel. Dort wurde das Vatertier letztes Jahr erlegt, weil es stark verletzt war. Das Rudel löste sich daraufhin auf, zwei Wölfe bildeten in diesem Gebiet bereits wieder ein neues Rudel. Ähnliches könne auch beim Beverinrudel passieren, wenn das Vatertier erlegt wird.
Neben dem M92 wurden zwei weitere Abschüsse von Jungwölfen des Wannaspitzrudels genehmigt. Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2023 für das Vatertier des Beverinrudels, für die zwei Jungtiere endet sie am 31. März 2023. Bei beiden Rudeln seien dieses Jahr bereits Regulierungsabschüsse getätigt worden, heisst es seitens des Kantons.