Mit einer neuen Jagdverordnung will Bundesrat Albert Rösti dem Biber an den Pelz. Neu sollen die Kantone Abschussbewilligungen für das geschützte Tier erteilen können. Und zwar dann, wenn der Biber erheblichen Schaden anrichtet oder Menschen gefährdet.
Neu sollen zudem Schutzmassnahmen gegen Biberschäden bezahlt werden. Auch von Bibern verursachte Schäden an der Infrastruktur sollen vergütet werden.
Die neue Jagdverordnung im Detail
Die angepasste Jagdverordnung ist zurzeit in der Vernehmlassung. Heisst: Alle interessierten Kreise können sich dazu äussern.
So begrüsst der Zürcher Bauernverband die neuen Möglichkeiten im Umgang mit dem Biber, wie Geschäftsführer Ferdi Hodel sagt. «Es wurde erkannt, dass Biberschäden entschädigt werden müssen.» Er könnte sich jedoch vorstellen, noch einen Schritt weiterzugehen: «Man kann kritisch hinterfragen, ob der Schutzstatus des Bibers überhaupt noch berechtigt ist.»
In unseren Augen hat es in manchen Gebieten zu viele Biber.
Die Biberpopulation habe sich massiv weiterentwickelt. Speziell das Zürcher Weinland sei betroffen. Dort habe es in seinen Augen unterdessen zu viele Biber. Das zeige sich, wenn Biber Strassen und Drainagesysteme beschädigen und massive Schäden anrichten würden.
Eine Aufhebung des Schutzstatus würde bedeuten, dass der Biber grundsätzlich wieder jagdbar ist. Man wolle den Biber jedoch nicht ausrotten, versichert Hodel. Nur dort, wo Biber vermehrt grössere Schäden anrichten, soll der Bestand reguliert werden.
«Biber ist absolut schützenswert»
Diesen Ansichten widerspricht der Naturschutzverband Pro Natura diametral. «Wir lehnen eine Aufhebung des Schutzstatus beim Biber ab», sagt Geschäftsführer Philip Taxböck. Ebenso lehne Pro Natura die Änderung der Jagdverordnung von Bundesrat Rösti ab.
«Der Biber ist noch nicht lange zurück und es geht ihm auch noch nicht lange wieder gut.» Biber seien absolut schützenswert. Die Befürchtung, sollte der Schutzstatus aufgeweicht werden: «Dass vorauseilend bei jeder Drainage, die gestaut werden könnte, Biber in der Nähe geschossen werden.»
Christof Angst, Leiter der Biberfachstelle des Bundes, relativiert. Mit der neuen Jagdverordnung ändere sich für den Biber eigentlich nichts. Sogar mit einer Aufhebung des Schutzstatus würde sich nichts ändern, denn «selbst jagdbare Arten haben Schonzeiten, zum Beispiel, wenn sie Junge haben.»
Abschuss nur als allerletzte Möglichkeit
Bereits heute gebe es Eingriffsmöglichkeiten, wenn es mit Bibern zu Konflikten komme. In der neuen Jagdverordnung werden diese konkretisiert. «In der Verordnung sagt der Bundesrat, Tiere dürfen geschossen werden, wenn sie grosse Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Dies aber nur, wenn es mit anderen Massnahmen nicht verhindert werden kann – also nur als Ultima Ratio.» Angst nennt als mögliches Szenario eine drohende Überflutung eines Quartiers, weil sich Biber in einen Hochwasserschutzdamm eingraben.
Für den Biber ändert sich eigentlich nichts.
Dazu kommen die neuen Vergütungen von Schutzmassnahmen oder Schäden durch Bund und Kantone. Das Fazit deshalb von Christof Angst: «Aus Sicht der Biberfachstelle hat die neue Verordnung eher positive Auswirkungen für die Akzeptanz der Biber.» Schliesslich, so Angst, tue der Biber wahnsinnig viel Gutes. Für die Artenvielfalt, für das ganze Ökosystem. «Dort, wo es Probleme gibt, können wir eingreifen. Wo es keine Probleme gibt, muss man die Tiere unbedingt arbeiten lassen.» Dies komme der Natur und schliesslich auch dem Menschen zugute.