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Büro für Gleichstellung Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz weit verbreitet, wie eine Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau ergeben hat.
  • Junge Frauen erleben mehr derartige Vorfälle.
  • Oft Opfer sexueller Belästigung sind Personen mit viel Kundenkontakt wie zum Beispiel im Gastgewerbe oder in der Gesundheitsbranche.

Eine neue Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz trotz Präventionsmassnahmen ein weit verbreitetes Problem ist.

Erste Befragung im Jahr 2008

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bezeichnet aus rechtlicher Sicht eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und ist als solche im Gleichstellungsgesetz ausdrücklich verboten. Die vom EBG und Seco in Auftrag gegebene Studie ist die zweite Erhebung zu diesem Thema nach der ersten Studie von 2008. Befragt wurden dieses Mal Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Die Studie enthält Empfehlungen zur Prävention und ist Teil der Gleichstellungsstrategie 2030.

Ein Drittel der Arbeitnehmenden war bereits von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Nach konkreten Situationen abgefragt, hat sogar schon mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden unerwünschte sexistische und sexuelle Verhaltensweisen erlebt. Frauen, junge Berufstätige und Auszubildende werden besonders oft bedrängt.

Das ist die Studie:

Häufig betroffen sind laut EBG Personen in Branchen mit vielen Kunden- und Kundinnenkontakten wie dem Gastgewerbe, der Banken- oder der Gesundheitsbranche. Bei den belästigenden Personen handle es sich am häufigsten um männliche Arbeitskollegen derselben Hierarchiestufe. Bei den Frauen, die von Belästigung berichteten, ging diese jedoch oft auch von Vorgesetzten aus.

Arbeitgeber in der Pflicht

Arbeitgebende sind gemäss Gleichstellungsgesetz und Arbeitsgesetz verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. In jedem fünften Betrieb gebe es aber trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung keine Präventions- und Interventionsmassnahmen, erklärte das EBG weiter.

Von dummen Sprüchen bis zum Übergriff

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Abgefragt wurden zwölf Verhaltensweisen, die laut EBG ein breites Spektrum abdecken von sexistischen oder abwertenden Sprüchen, Witzen und Nachrichten, obszönen Gesten, körperlichen Annäherungen bis hin zu sexuellen Übergriffen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SBG) fordert deshalb in einer Stellungnahme, die Arbeitgeber sollten ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehöre eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb müsse klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen.

SRF 4 News, 03.12.2024, 14 Uhr ; 

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