Für den Autofahrer wirds einfacher, für die Behörden komplizierter – und dem Bund entgehen wegen der E-Vignette voraussichtlich Millionen von Einnahmen.
Die E-Vignette lässt sich über die Webseite des Bundes oder die entsprechende App lösen. Auch Bezahlen geht online. Wer das nicht will, kann weiterhin die Klebevignette kaufen. Mit jeweils 40 Franken kosten beide gleich viel. Der wesentliche Unterschied: Die Klebevignette gilt für ein bestimmtes Auto, die E-Vignette hingegen ist ans Kontrollschild gebunden.
Man geht von 17.2 Millionen Mindereinnahmen aus.
Wer also im Lauf des Jahres ein neues Auto kauft, braucht keine neue Vignette mehr. Auch für Wechselschilder wird nur noch eine E-Vignette benötigt statt wie bisher zwei. Und das bekommt der Bund zu spüren, wie Tabea Rüdin, Mediensprecherin vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, bestätigt: «Laut der Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes geht man von maximal 17.2 Millionen Franken Mindereinnahmen aus.»
Längerfristig sind Mehreinnahmen zu erwarten
Diese Mindereinnahmen entsprechen weniger als 5 Prozent der Gesamteinnahmen durch den Autobahnvignettenverkauf. So flossen im letzten Jahr Rekordzahlen von 418 Millionen Franken in die Staatskasse. Einen leichten Rückgang der Einnahmen durch die E-Vignette könne der Bund verschmerzen. Längerfristig werde man sogar Kosten einsparen.
Die Provision an Vertriebspartner fällt mit der E-Vignette weg.
«Beim Verkauf der Klebevignette fällt eine Provision von 10 Prozent an die Vertriebspartner an. Diese fallen mit der E-Vignette weg, und da rechnet man mit bedeutenden Mehreinnahmen», sagt Rüdin weiter. Zudem spare man auch Geld für den Druck und den Versand, insbesondere ins Ausland. Wie viel damit eingespart werden kann, lasse sich aber noch nicht sagen, da unklar sei, wie viele Autofahrerinnen und Autofahrer die E-Vignette dem Kleber vorziehen werden, ergänzt die Sprecherin.
Die herkömmliche Klebevignette wird erst abgeschafft, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter 10 Prozent fällt. Solange beide Systeme existieren, sieht der Bund keine automatisierten Kontrollen vor. So würden Zöllner und Kantonspolizei weiterhin zuerst darauf achten, ob eine Vignette am Auto klebt. Falls nicht, stellen sie über das Abfragen der Nummernschilder fest, ob die Halterin oder der Halter eine E-Vignette gelöst hat.