- Die «Pille danach» darf auch künftig nur in Apotheken nach einem Fachgespräch mit der Apothekerin oder dem Apotheker abgegeben werden.
- Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Zulassungsinhaberin abgewiesen.
- Diese wollte eine rezeptfreie Abgabe nach einem Fachgespräch in einer Drogerie.
Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass das Fachgespräch mit einer Medizinalperson zum Schutz der Anwenderin weiterhin notwendig sei.
Dieses Gespräch diene einerseits der Abklärung, ob ein Präparat und falls ja, welches für die jeweilige Anwenderin geeignet sei. Bei Vorerkrankungen und der Einnahme von anderen Medikamenten sei dies nicht immer der Fall.
Andererseits dient das Gespräch dazu, über unerwünschte Wirkungen und deren Umgang aufzuklären, damit die Präparate die Verhinderung einer Schwangerschaft erzielen, so das Bundesgericht.