Jahrelang hat der Bundesrat betont: In den Verhandlungen mit Brüssel gibt es für die Landesregierung rote Linien. Das sind nach Eigendefinition des Bundesrates Themen, über die mit der EU gar nicht verhandelt wird. Anfang Dezember hat der Bundesrat dann einen Entwurf für ein Rahmenabkommen vorgelegt, in dem in drei Bereichen diese roten Linien klar überschritten werden. Stellung bezogen hat die Regierung dazu nicht und stattdessen eine breite Konsultation bei allen Interessierten angekündigt, die sie gestern offiziell eröffnet hat.
Warnung vor Zurückweisung
Als Grundlage für diese Konsultation legt der Bundesrat nun Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vertragsentwurfes vor. «In weiten Teilen», liest man da, erachte der Bundesrat das Verhandlungsergebnis als im Interesse der Schweiz. Es gebe zwar in Bezug auf die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und auf die Übernahme der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie der EU noch «offene Punkte».
Aber gleich anschliessend warnt der Bundesrat ausdrücklich vor der Zurückweisung des aktuellen Verhandlungsresultates. Wortreich beschreibt er die negativen Konsequenzen für die Schweiz, die bei einer Ablehnung drohen würden.
Seitenlang folgen dann Erklärungen und Relativierungen, die ein Vertreter der EU nicht trefflicher hätte formulieren können. Zwar müsse die Schweiz im Bereich des Lohnschutzes die geltenden Richtlinien der EU übernehmen, heisst es da zum Beispiel. Aber mit der Übernahme der sogenannten Entsenderichtlinie der EU würde die Stossrichtung des Schweizer Rechts in diesem Bereich bestätigt. Die meisten flankierenden Massnahmen der Schweiz liessen sich über weite Strecken mit dem heute geltenden Recht in der EU vergleichen, argumentiert der Bundesrat weiter.
Viertägige Voranmeldefrist ist «verhältnismässig»
In drei Punkten gestehe die EU der Schweiz sogar Ausnahmen zu. Dabei geht es notabene um Massnahmen, die die Schweizer Gewerkschaften als massiven Abbau des Lohnschutzes kritisieren. Hier sei festzuhalten, schreibt der Bundesrat, dass die EU die Absicherung von Massnahmen vorschlage, die sie im Vorfeld noch schärfstens kritisiert habe. Und zwar «in verhältnismässiger Form», heisst es da wörtlich. Damit bezeichnet der Bundesrat erstmals eine Voranmeldefrist von nur noch 4 Tagen statt der von den Gewerkschaften geforderten 8 Tage offiziell als «verhältnismässig».
Die jetzt gestartete Konsultation hat denn gemäss Bundesrat nicht zuletzt zum Ziel, eine Diskussion über «allenfalls mögliche interne Massnahmen zur Abfederung gewisser Konsequenzen zu führen». Das kann man wohl nur so interpretieren: Der Bundesrat ist bereit, die roten Linien fallen zu lassen und den Betroffenen, zum Beispiel den Gewerkschaften, stattdessen in anderen Bereichen Zugeständnisse zu machen.
Nach der Lektüre der jetzt publizierten Erläuterungen wäre alles andere als eine Zustimmung des Bundesrates zum Vertragsentwurf mit der EU nach Abschluss der laufenden Konsultation auf jeden Fall eine grosse Überraschung.