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Chinesischer Onlinehändler Temu ändert Website nach Seco-Intervention

  • Temu muss bei Rabatten den Referenzpreis klar ausweisen und darf Kunden nicht mehr mit zeitlich limitierten Angeboten unter Druck setzen.
  • Neu müssen Name, Adresse und E-Mail-Adresse des Verkäufers angegeben werden. Das Seco reagierte damit auf Beschwerden von Konsumenten- und Händlerverbänden.
  • Swiss Retail Federation begrüsst die Anpassungen als wichtigen Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen im Schweizer Detailhandel.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat sich mit der Onlineplattform Temu auf Anpassungen von Darstellungen auf der Website geeinigt. Der chinesische Onlinehändler passt nach der Intervention des Seco seine Marketingmethoden an.

Einkaufswagen mit Paket vor Temu-Logo auf orangefarbenem Hintergrund.
Legende: Auch der chinesische Onlinehändler Temu ist mit der erzielten Vereinbarung zufrieden. Reuters/Dado Ruvic

Der Anfang April 2025 erfolgreich abgeschlossene Austausch mit der Onlineplattform sei auf im Jahr 2024 eingegangene Beschwerden von Schweizer Konsumenten- und Händlerverbänden erfolgt, teilte das Seco mit.

Weniger Lockangebote

Die Beschwerdeführer hätten moniert, dass die Website der Onlineplattform Temu irreführend und unlauter sei. Der anschliessende Austausch des Seco mit Vertretern von Temu habe nun zur Änderung der Darstellung bestimmter Angebote geführt.

Der Austausch des Seco erfolgte mit dem in Irland ansässigen Unternehmen Whaleco Technology. Dieses ist für die Onlineplattform Temu in der Schweiz verantwortlich.

Zu den durchgesetzten Änderungen zähle etwa, dass Temu bei Rabatten und Preisvergleichen angeben muss, dass der durchgestrichene Referenzpreis dem Produktpreis auf Temu unmittelbar vor der Preissenkung entspricht. Neu muss der Händler auch den Namen, die Adresse und eine E-Mail-Adresse des Verkäufers angeben.

Zudem verzichtet Temu den Angaben nach jetzt auf gewisse Formulierungen oder Lockangebote. Dazu zählen etwa Benutzeraktivitäten wie Glücksradspiele oder Angaben, die Temu-Kunden zeitlich unter Druck setzen sollen. Die Streichung solcher Formulierungen betreffe auch Marketingmails.

Die Unterlassungserklärung markiert einen ersten wichtigen Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen.
Autor: Swiss Retail Federation

Da sich Whaleco zu den Änderungen verpflichtet habe, verzichtet das Seco gemäss Mitteilung auf rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Sollten allerdings neue Beschwerden betreffend Lauterkeit beim Seco eintreffen, behalte man sich vor, Whaleco erneut in die Pflicht zu nehmen, heisst es weiter.

Der Handelsverband Swiss Retail Federation begrüsst in einer Mitteilung den Schritt: «Die Unterlassungserklärung markiert einen ersten wichtigen Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen für den Schweizer Detailhandel», schreibt der Verband.

Auch der Unterlegene ist zufrieden

Temu teilte mit, dass man das Ergebnis ebenfalls begrüsse. «Die Anpassungen spiegeln unseren konstruktiven Ansatz in der Zusammenarbeit mit Behörden wider», wurde ein Unternehmenssprecher in der Mitteilung zitiert. Man wolle sich nun weiterhin darauf konzentrieren, der Kundschaft «ein positives Einkaufserlebnis zu bieten und strenge Standards für den Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten».

SRF News, 17.4.2025, 12:00 Uhr ; 

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