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Billiganbieter aus China USA gehen mit neuer Zollregel gegen Shein, Temu und Co. vor

Donald Trump kündigte letzte Woche ein grosses Zollpaket an. Dabei ging fast unter, dass der US-Präsident auch eine Verordnung unterzeichnete, die vor allem die chinesischen Billiganbieter Temu und Shein treffen könnte. Konkret geht es um die Abschaffung der Zollfreigrenze für Waren aus China.

Die USA führten in den 1930er-Jahren die sogenannte De-minimis-Regel ein, mit dem Ziel, die Zollbehörden zu entlasten. Die Regel sieht vor, dass Pakete, deren Inhalt unter einem bestimmten Wert liegt, nicht vom Zoll erfasst und auch nicht verzollt werden müssen. Der Freibetrag lag lange bei 200 Dollar.

Präsident Barack Obama hob diesen dann aber auf das Vierfache an, auf 800 Dollar. Die Folge war, dass die Zahl der Pakete, die von ausländischen Anbietern in die USA geschickt wurden, stetig zunahm. Wurden 2015 noch knapp 140 Millionen Pakete in die USA versendet, die unter die De-minimis-Regel fielen, waren es 2024 laut der US-Zollbehörde fast 1.36 Milliarden.

Zollbehörden überfordert

Schon Ex-US-Präsident Joe Biden sah das kritisch und wollte die De-minimis-Regel reformieren. Doch schliesslich war es Donald Trump, der die Regel Anfang Februar abschaffte. Allerdings nahm der US-Präsident diese Abschaffung drei Tage später wieder zurück, als sich herausstellte, dass die US-Zollbehörden ausser Stande waren, die Millionen von zusätzlichen Paketen zu registrieren und zu kontrollieren.

Smartphone-Bildschirm mit den Apps von Temu und Shein
Legende: Chinesische Billiganbieter sind den USA ein Dorn im Auge. EPA / HANNIBAL HANSCHKE

Donald Trump nahm nun letzte Woche erneut einen Anlauf: In einer Verordnung legte er fest, dass die De-minimis-Regel ab dem 2. Mai für Importe von Waren aus China und Hongkong nicht mehr gilt. Damit müssen alle Pakete aus diesen Ländern unabhängig von ihrem Wert verzollt werden. Der Zollsatz liegt zunächst bei 30 Prozent oder 25 Dollar pro Artikel. Ab Anfang Juni soll der Satz auf mindestens 50 Dollar pro Artikel steigen.

Keine wirtschaftliche Begründung aber wirtschaftliche Folgen

Trump begründete den Entscheid nicht wirtschaftlich, sondern mit der Gesundheit: Chinesische Firmen würden in den Paketen, die sie in die USA schickten, illegale Drogen verstecken, vor allem synthetische Opioide wie Fentanyl. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, der im Herbst veröffentlicht wurde, scheint das Problem tatsächlich zu existieren. Die Journalisten beschreiben, wie mexikanische Drogenkartelle und chinesische Anbieter die Regel nutzen, um Stoffe zur Herstellung von Opioiden in die USA zu schmuggeln.

Die Abschaffung der De-minimis-Regel dürfte für Konsumentinnen und Konsumenten in den USA vor allem zwei Nachteile haben: Zum einen steigen die Preise für viele Produkte, weil Zölle draufgeschlagen werden. Zum anderen dürfte es länger dauern, bis eine Lieferung den Kunden oder die Kundin erreicht, weil die Pakete den Zollprozess durchlaufen müssen.

Für die ausländischen Händler dürfte es wegen der höheren Preise schwieriger werden, ihre oft qualitativ eher schlechten Waren in den USA an die Konsumentinnen und Konsumenten zu bringen. Betroffen sind dabei nicht nur chinesische Firmen, sondern auch Anbieter aus den USA, wie etwa Amazon oder Etsy, die Waren direkt aus China versenden.

Auch in der EU und der Schweiz ein Thema

Die USA sind nicht die einzigen, die sich an den Billigsendungen aus Fernost stören. Auch die EU-Kommission will gegen das Geschäftsmodell vorgehen. Eine Überlegung ist auch hier, die Zollfreigrenze von aktuell 150 Euro abzuschaffen. Und auch in der Schweiz fordert eine breite Allianz in der Politik eine strengere Regulierung der ausländischen Billigplattformen.

SRF 4 News 7.4.2025, 16:10 Uhr; sten

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