Es war letztes Jahr Ende Juni: Nach nur einer Woche holten die Schafbauern in Klosters im Kanton Graubünden ihre 600 Tiere wieder von der Alp. Ein Wolf hatte 16 Schafe gerissen. Es war nicht die einzige vorzeitige Abalpung, wie das im Fachjargon heisst.
Herdenschutz ist Voraussetzung
Die betroffenen Bauern verlieren dabei bislang jeweils die Beiträge für das Weidenlassen der Tiere und Geld für den Beitrag zur Artenvielfalt, den sie so leisten.
Das will der Bundesrat ändern und den Bauern die Beiträge auch nach einer Abalpung weiterhin auszahlen. Dies allerdings nur, wenn die Herden «zumutbar geschützt» sind, mit Zäunen und Herdenschutzhunden.
Das decke immerhin einen Teil der Mehrkosten, sagt Andrea Koch, die Geschäftsführerin des Schweizerischen alpwirtschaftlichen Verbandes. «Dann können sie mindestens dem Älpler eine Übergangslösung bezahlen und einen Teil der Kosten begleichen», so Koch
David Gerke, Präsident der Gruppe Wolf Schweiz, findet es in Ordnung, wenn die Subventionen unter klaren Bedingungen weiter fliessen. Eine Bedingung sei dabei der Herdenschutz.
Zudem brauche es genaue Kriterien für die Bedrohungslage auf der Alp: «Anhand dieser Kriterien muss eine unabhängige, neutrale Beurteilung möglich sein, ob die Abalpung wirklich wegen dem Wolf geschehen ist.»
Politik arbeitet an neuem Jagdgesetz
Der Bundesrat möchte die neuen Regeln schon für den kommenden Alpsommer umsetzen. Längerfristig braucht es aber mehr als Schadensbegrenzung, da sind sich Alpbetriebe und die Wolfsfreunde einig. Es brauche sowohl einen guten Herdenschutz als auch eine Regulierung des Wolfsbestandes.
Es muss eine unabhängige Beurteilung möglich sein, ob die Abalpung wirklich wegen dem Wolf geschehen ist.
Dazu sagt Gerke: «Auf der Ebene der Verbände und der Direktbetroffenen ist man auf einem sehr guten Weg. Man hofft, dass die Politik dies auch hört.»
Älpler gegen Herdenschutz als Bedingung
Zu streng finden die Alpbetriebe die Bedingung mit dem Herdenschutz. Es gebe keinen Grund für Misstrauen: Abalpen, das mache niemand leichtfertig. Keine Älplerin und kein Bauer hole das Vieh aus Spass vom Berg, denn es habe viele Nachteile.
Koch macht ein Beispiel: «Wenn die Älpler mit den Tieren von der Alp heruntergehen, gibt es kein Futter für die Tiere. Das muss eingekauft werden.» Und im Gegenzug verwilderten Alpweiden.
National- und Ständerat arbeiten unterdessen an einem neuen Jagdgesetz. Es soll eine stärkere Regulierung des Wolfes gestützt auf einen breiten Kompromiss aller Beteiligten möglich machen.