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Unbürokratische Hilfe für Zürcher Kulturschaffende
Aus Info 3 vom 04.03.2021. Bild: Keystone/Archiv
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Corona-Hilfe Zürcher Kulturschaffende erhalten drei Monate «Grundeinkommen»

Der Kanton Zürich zahlt seinen Kulturschaffenden 3840 Franken pro Monat – und plädiert für eine nationale Lösung.

Der Bund setze bei der Hilfe für Kulturschaffende immer noch auf das Modell der Ausfallentschädigungen, kritisierte die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr heute vor den Medien.

Das Konzept der Ausfallentschädigung funktioniert für die Allermeisten längst nicht mehr.
Autor: Jacqueline Fehr Justizdirektorin, Kanton Zürich

Künstlerinnen und Künstler müssten geltend machen, dass sie wegen abgesagter Veranstaltungen kein Einkommen mehr hätten. Das Konzept der Ausfallentschädigung funktioniere aber für die Allermeisten längst nicht mehr, da es seit Monaten keine Veranstaltungen mehr gebe.

3840 Franken während drei Monaten für alle

Deshalb will der Kanton Zürich den Kulturschaffenden jetzt ein pauschales Einkommen auszahlen – unabhängig davon, ob sie im Musikbereich, bildenden Künsten oder Schauspiel tätig sind.

Bei der Höhe des monatlichen Einkommens orientiert sich der Kanton Zürich an den Empfehlungen des Branchenverbandes der Schauspielerinnen und Schauspieler und geht deshalb von 3840 Franken pro Monat aus, so Jacqueline Fehr: «Davon müssen andere Einkommen abgezogen werden. Was bleibt, wird ausbezahlt.»

BAK lenkte nach Zögern ein

Das Bundesamt für Kultur (BAK) weigerte sich erst, dieses Zürcher Modell finanziell zu unterstützen – es sei nicht gesetzeskonform. Erst nach einem öffentlichen Schlagabtausch zwischen Zürich und Bundesbern und einem externen Gutachten gab auch das Bundesamt seinen Segen dazu – zumindest für die drei Monate zwischen November 2020 und Januar 2021.

Für diese Zeit hat der Kanton Zürich nun 8.3 Millionen Franken zur Verfügung, um Kulturschaffenden ein pauschales Ersatzeinkommen auszuzahlen.

Zürcher Modell soll Schule machen

Und für die Zeit ab Februar? Fehr sagt dazu: «Wir erhoffen uns vom Bundesrat Anpassungen der Covid-19-Kulturverordnung im Sinne einer pauschalisierten Ausfallentschädigung.»

Damit ein Modell entwickelt wird, dass auch für grosse beziehungsweise Zentrumskantone tauglich ist.
Autor: Jacqueline Fehr Justizdirektorin, Kanton Zürich

Sie seien auch bereit, dabei Unterstützung zu leisten, so Fehr: «Zusammen mit dem Kanton Basel, der einen ähnlichen Weg geht. Damit ein Modell entwickelt wird, das dann auch für grosse beziehungsweise Zentrumskantone tauglich ist.»

Der Bund soll also das Zürcher Modell übernehmen, damit auch die Kulturschaffenden in den anderen Regionen unbürokratisch zu finanzieller Unterstützung kommen.

Das «Basler Modell»

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Basel-Stadt greift den Kulturschaffenden mit Taggeldern finanziell unter die Arme. Kulturschaffende erhalten im Stadtkanton ein Taggeld von 98 Franken. Dies hatte die Regierung Mitte Februar entschieden. Zur Existenzsicherung von Familien soll zudem ein Freibetrag von monatlich 1250 Franken pro Kind gewährt werden.

Dieses «Basler Modell» sei unbürokratisch und bringe für die Verwaltung nur wenig Mehraufwand, sagte der Basler Regierungspräsident Beat Jans (SP) bei der Präsentation des Modells. Die Kosten für den Kanton schätzt die Regierung auf maximal sechs Millionen Franken, die hierfür aus einem Krisenfonds entnommen wurden.

Bei den Basler Kulturschaffenden kommt die Unterstützung sehr gut an. «Für mich ist dies auch eine Wertschätzung. Die Politik stellte fest, dass auch wir noch existieren», sagt die Basler Tänzerin und Choreografin Johanna Heusser gegenüber Radio SRF.

Video
Beat Jans über das «Basler Modell»
Aus News-Clip vom 04.03.2021.
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Info 3, 04.03.2021, 12:00 Uhr

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