Darum geht es: Die Auswertung der Kommunikation – vor allem E-Mails – zwischen dem Verlagshaus Ringier und dem ehemaligen Kommunikationschef des früheren Bundesrats Alain Berset, Peter Lauener, war rechtswidrig. Zu diesem Urteil ist das Zwangsmassnahmengericht Bern (ZMG) gekommen. Das Gericht beruft sich bei seinem Urteil vor allem auf den journalistischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, er kann an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.
Weiterzug unklar: Bislang hat die Bundesanwaltschaft noch nicht mitgeteilt, ob sie den Entscheid anficht. Sie wolle ihren Entscheid dazu erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist bekannt geben, teilte sie lediglich mit. «Angesichts der Brisanz der Vorwürfe von Amtsgeheimnisverletzung und zu viel Nähe zwischen einem grossen Verlagshaus und der Kommunikationsabteilung eines Bundesrats könnte es aber gut sein, dass der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird», sagt SRF-Bundeshausredaktor Andreas Stüdli.
Hohe Wellen: Die Corona-Leaks-Affäre erschütterte 2022 die Schweiz. Es stand der Vorwurf im Raum, dass Schweizer Topbeamte Boulevardmedien wie den «Blick» während der Pandemie über geplante Corona-Massnahmen des Bundesrats vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den damaligen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten, Peter Lauener. Dieser musste schliesslich vier Tage in Untersuchungshaft verbringen.
Berset grösstenteils entlastet: Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) kamen Anfang dieses Jahres zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen. Berset hatte kurz vor seinem Rücktritt im Herbst 2023 Kontakte mit dem CEO des Ringier-Konzerns während der Corona-Pandemie zugegeben, beharrte aber darauf, dass nichts Vertrauliches ausgetauscht worden sei.