Zertifikatspflicht bleibt bis mindestens Mitte November: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung über die teilweise Aufhebung der Zertifikatspflicht diskutiert. Das sei derzeit aber mit zu grossen Risiken für das Gesundheitswesen verbunden und zu früh, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien: «Angesichts des Endes der Herbstferien, der kühleren Jahreszeit, der stagnierenden Fallzahlen, der hochansteckenden Delta-Variante und der relativ tiefen Immunisierung sind die Risiken für eine Lockerung derzeit noch zu gross.»
Um die Spitäler vor einer weiteren Infektionswelle zu schützen, will der Bundesrat die Zertifikatspflicht vorerst beibehalten und Mitte November die Situation erneut beurteilen.
Bund will ein Schweizer Covid-Zertifikat schaffen: Der Bundesrat will den Zugang zum Covid-Zertifikat erleichtern, insbesondere für genesene Personen. Das Zertifikat für Genesene ist bislang sechs Monate gültig, neu soll es zwölf Monate lang gültig sein. «Wir gehen damit weiter als die EU. Da wir die Anerkennung der Zertifikate durch die EU nicht gefährden wollen, möchten wir ein Schweizer Covid-Zertifikat einführen», erklärte Berset. Der Bundesrat hat daher die Konsultation zu einem Schweizer Covid-Zertifikat gestartet. Die neuen Zertifikate sollen nur in der Schweiz gültig sein und ab Mitte November zur Verfügung stehen. Die Konsultation läuft bis am 26. Oktober. Am 3. November will der Bundesrat entscheiden.
Zugang zum Zertifikat neu auch mit Antikörpertest: Derzeit können Covid-Zertifikate nur für Personen ausgestellt werden, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können. Künftig sollen die Schweizer Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die einen positiven Antikörpertest vorlegen können. Die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate soll laut Bund auf 90 Tage beschränkt werden.
Gleichzeitig soll die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene mit PCR-Test von 180 auf 365 Tage verdoppelt werden. Auch das verlängerte Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig. «Ein Durchschnittstest kostet etwa 70 Franken», so Alain Berset. Die Kosten dafür müssten die Menschen selber tragen.
Die Kosten für die Antikörpertests übernimmt der Bund nicht.
Zertifikat für Personen, die sich nicht impfen und testen lassen können: Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, haben bereits heute Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Künftig sollen auch diese Personen ein maschinenlesbares Schweizer Covid-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen erhalten.
Zertifikat für Touristinnen und Touristen: Aktuell erhalten ein Covid-Zertifikat nur Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EU-Behörde EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Zur Unterstützung von Wirtschaft und Tourismus sollen künftig auch alle Touristen, die im Ausland mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, Zugang zum Schweizer Zertifikat erhalten. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer soll auf 30 Tage beschränkt werden.