- Mit der Zunahme der Impfungen und abhängig von der epidemiologischen Lage könnten Grossveranstaltungen ab Sommer 2021 wieder möglich werden.
- Die Veranstaltungen müssen von Schutzkonzepten begleitet werden und die Teilnehmenden brauchen ein Covid-Zertifikat, so der Bundesrat.
- Er will zudem einen Schutzschirm für Grossveranstaltungen schaffen, damit diese finanziell abgesichert sind, wenn sie aufgrund der epidemiologischen Lage nicht stattfinden können.
Die Kantone sollen Ende Mai für ab Juli geplante Grossveranstaltungen mit maximal 3000 Personen bewilligen können, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Ab September soll die Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden.
Bundesrat Alain Berset skizzierte an der Medienkonferenz, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, selbst wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlauben wird.
Wann und unter welchen Bedingungen Grossveranstaltungen wieder stattfinden können, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Juni-Hälfte entscheiden.
Nur Geimpfte, Getestete und Genesene
Klar ist: Grossveranstaltungen werden nur unter restriktiven Auflagen erlaubt sein. Der Bundesrat will den Kantonen strenge Schutzkonzepte vorgeben sowie die Regel, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können.
Um die Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen im Juni die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Sie sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können.
Grundsatzentscheid am 26. Mai
Die Kantone sollen mit den Vorgaben «eine Entscheidungshilfe» erhalten, sagt Bundesrat Berset. Einen Öffnungsplan werde er erst vorlegen, wenn Erfahrungen mit Pilotveranstaltungen gesammelt worden seien. Der Grundsatzentscheid zu den Grossveranstaltungen wird der Bundesrat voraussichtlich am 26. Mai fällen.
Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat vorliegen. Damit werde die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert.
Details für Schutzschirm vorgelegt
Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten von überkantonalen Events von mehr als 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Diese Schutzschirm-Regelung hatte das Parlament in der abgelaufenen Frühjahrssession beschlossen.
Der Veranstalter trägt nach dem Willen der Regierung pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent.
Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022.
Kantone, Städte, Gemeinden, die Dachverbände der Sozialpartner, die betroffenen Branchenverbände, der Rat der Religionen sowie die zuständigen Parlamentskommissionen können sich nun bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.