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Härtefallregeln sorgen für Unmut
Aus Kassensturz vom 23.02.2021.
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Covid-Krise Härtefallregeln sorgen für Unmut

Zehn Milliarden Franken sollen Unternehmen in Not erhalten. Doch der Geldsegen unterscheidet sich je nach Kanton massiv.

Michael Mettler im Kanton St. Gallen bekommt für sein Reisebüro mehrere hunderttausend Franken Härtefallgeld. Unkompliziert. Rasch. Der Kanton hat sich bei der Vergabe von Härtefallgeld an den Vorgaben des Bundes orientiert. Massgebend ist der Umsatz der Jahre 2018 und 2019.

Anders bei René Bättig. Sein Kanton, Schaffhausen, zahlt ihm vorerst kein Härtefallgeld aus. Sein Gesuch wurde abgelehnt. Weil er, für einen nicht behördlich geschlossenen Betrieb, noch zu viele Reserven aufweise. Bis auf die Höhe des Eigenkapitals seiner Unternehmen muss er Reserven abbauen. So will es der Kanton.

Grafik Regeln Härtefallgelder
Legende: SRF

Das sagen Schaffhausen und Thurgau dazu:

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Die härtesten Regeln bezüglich Vergabe von Härtefallgeldern haben Schaffhausen und Thurgau: In Schaffhausen muss ein Unternehmen seine Reserven abbauen. Im Thurgau muss zuerst ein allfälliger Covid-Kredit ausgegeben werden, bevor Geld gesprochen wird. Geld gibt es im Thurgau nur als Darlehen.

Das sagen Schaffhausen und Thurgau dazu:

Daniel Sattler, Departementssekretär Volkswirtschaftsdepartement, Kanton Schaffhausen: «Bei behördlich angeordneten Schliessungen ab dem 1. November 2020 werden Reserven nicht berücksichtigt. Ausserhalb behördlich angeordneter Schliessungen bleiben die Eigenkapitalreserven in Höhe des Gesellschaftskapitals unangetastet.»

Daniel Wessner, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kanton Thurgau: «Wir sind überzeugt, dass das ein guter Weg ist, den wir gewählt haben. Er ist politisch auch ganz klar so gestütz worden vom Parlament. Und von der Regierung beschlossen. Die Unternehmen kommen schnell zu Gratisgeld. Unkomplizierte Gesuchsbehandlung. Und nachher, wenn man die wirkliche wirtschaftliche und epidemiologische Lage sieht, dann kann das in à-fonds-perdu-Beiträge umgewandelt werden. Das ist weder kompliziert, noch knausrig.»

Von Kanton zu Kanton verschieden

Das Dilemma ist ersichtlich: Zwei Reisebüros, zwei Kantone, komplett verschiedene Härtefallregelungen. Auch wenn die Standorte nur gerade 60 Kilometer Luftlinie voneinander trennen, interpretieren die Kantone Schaffhausen und St. Gallen die Härtefallregeln komplett anders.

Wie eine «Kassensturz»-Umfrage unter 20 Deutschschweizer Kantonen zeigt: Jeder Stand hat seine eigenen Regeln und Vorschriften, wenn es um die Hilfe bezüglich Härtefällen geht. Und auch wenn der Bund erst letzte Woche die Hilfe auf zehn Milliarden Franken aufgestockt hat, bei den Betroffenen kommt zum Teil nichts oder zu wenig an.

Viele Branchen sind betroffen

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Viele Branchen leiden unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Namentlich auch die Branchen, die behördlich geschlossen wurden; wie beispielsweise Gastronomie, Fitnesscenter, Kulturbetriebe. Die kantonalen Unterschiede bei der Vergabe von Härtefallgeldern stossen auch bei ihnen auf kein Verständnis.

Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV bereitet zur Zeit eine Schadensersatz-Klage gegen den Bund vor.

Wunsch nach Lösung auf Bundesebene

Für Sarah Weidmann ist das ein unhaltbarer Zustand. Die Geschäftsleiterin eines Reisebüros koordiniert die Taskforces der Reisebranche. Sie hat den Überblick, was wie in welchem Kanton in Sachen Härtefallgeldern läuft. Nur schon bei der Antragsstellung herrsche ein föderalistischer Flickenteppich.

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Sarah Weidmann, Taskforces der Reisebranche: «Es werden sehr unterschiedliche Massstäbe angewendet.»
Aus Kassensturz vom 23.02.2021.
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«Wir haben Kantone, wo eine Liquiditätsplanung eingereicht werden muss. In anderen das Budget. Bei anderen nur der Umsatz. Und jetzt, bei der Auszahlung, werden wieder unterschiedliche Massstäbe angewendet.»

Für die meisten angefragten Vertreter der Reisebranche ist klar: Kantonale Lösungen seien der falsche Ansatz und wettbewerbsverzerrend. Eine Lösung auf Bundesebene müsste her.

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Interview mit vier Parlamentarier*innen
Aus Kassensturz vom 23.02.2021.
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Hier finden Sie Hilfe in der Coronazeit

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Corona beschäftigt uns alle. Unten finden Sie eine Liste mit Hotlines und Ratgebern rund um Corona.

BAG Infoline Coronavirus: 058 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)

BAG Infoline Corona-Impfung: 058 377 88 92 (täglich 6 bis 23 Uhr)

Dureschnufe: Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

Angst und Panikhilfe Schweiz, Hotline: 0848 801 109 (10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Eltern-Notruf Schweiz, Hotline: 0848 35 45 55 (24x7)

Pro Juventute, Hotline für Kinder- und Jugendliche: 147 (24x7)

Schweizer Sorgen-Telefon: 143 (24x7)

Suchthilfe Schweiz: Hotline für Jugendliche im Lockdown 0800 104 104 (Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr)

Branchenhilfe.ch: Ratgeberportal für Corona betroffene Wirtschaftszweige

Kassensturz, 23.02.2021, 21:05 Uhr

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