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Zur Impfung gezwungen werden kann niemand – trotzdem kann das Konsequenzen haben
Aus News-Clips vom 24.09.2020. Bild: Keystone
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Diskussion um Corona-Impfung Ein Impfzwang für alle ist gar nicht möglich

Darum geht es: Gesundheitsminister Alain Berset kann sich vorstellen, dass es für gewisse Menschen obligatorisch werden könnte, sich gegen Covid-19 zu impfen. Er nannte in der «Rundschau» etwa das Personal in einem Altersheim, das nur dann mit den älteren Menschen weiterarbeiten dürfte, wenn es sich gegen das Coronavirus impfen lässt – sobald denn eine Impfung verfügbar ist.

Kein Obligatorium für alle: Ein Impfobligatorium für die gesamte Bevölkerung ist rechtlich in der Schweiz nicht möglich. Das Epidemiengesetz sieht lediglich vor, dass punktuell ein Impfobligatorium verfügt werden kann: für gefährdete Bevölkerungsgruppen, exponierte Personen oder solche, die eine gewisse Tätigkeit ausüben. Das Personal eines Altersheims würde da womöglich darunterfallen, wie das beispielsweise Bundesrat Berset erklärt hat.

Impfobligatorium und Impfzwang

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Legende: Keystone

Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen einem Impfobligatorium und einem Impfzwang. Ein Obligatorium ist laut Epidemiengesetz – wie oben ausgeführt – für gewisse Bevölkerungsgruppen möglich. Ein eigentlicher Impfzwang – also dass den Leuten gegen ihren Willen quasi mit Gewalt eine Impfung verabreicht wird – ist in der Schweiz nicht möglich. «Das ist rechtlich unzulässig und auch so in der Verordnung zum Epidemiengesetz festgehalten», betont die Juristin Franziska Sprecher.

Durchsetzung schwierig: «Im Epidemiengesetz sind keine Sanktionen vorgesehen», sagt Franziska Sprecher, Expertin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Bern. Wer sich trotz Impfobligatorium nicht impfen lässt, kann also nicht gebüsst oder anders bestraft werden. «Man kann die Person allerdings beispielsweise beruflich versetzen – dass sie nicht mehr mit älteren Menschen zu tun hat», so Sprecher. Insofern kann ein Impfobligatorium für die betreffende Person durchaus Konsequenzen haben und von ihr quasi als Impfzwang empfunden werden.

Andere schützen: Ziel einer Impfung ist der Schutz anderer Menschen – damit sie nicht angesteckt werden. «Deshalb kann mir der Staat zum Schutz von Drittpersonen grundsätzlich gewisse Pflichten auferlegen», sagt Sprecher. Dazu gehöre etwa auch, dass ein Arzt eine Bewilligung braucht oder gewisse Berufsgruppen eine bestimmte Kleidung tragen müssen. Und zu diesen Pflichten gehört allenfalls auch die Impfung für gewisse Berufsgruppen.

Obligatorium als «Ultima ratio»: «Der Gesetzgeber hat das Impfobligatorium allerdings nur als letzte Möglichkeit vorgesehen», betont die Juristin Sprecher. Es müsse also vorher geprüft werden, ob die gefährdeten Drittpersonen nicht durch andere Massnahmen ebenso wirkungsvoll geschützt werden können. Ein Impfobligatorium kann vom Kanton oder vom Bund also nur angeordnet werden, wenn es zum Schutz der Schutzbedürftigen keine andere Möglichkeit gibt.

Impfgegner: Stellt sich die Frage, wieso der grundsätzliche Widerstand gegen das Impfen in der Bevölkerung gefühlt grösser ist als jener gegen andere Pflichten wie das Gurtentragen im Strassenverkehr oder die Schulpflicht? Dazu sagt die Juristin Sprecher: «Das Spezielle am Impfen ist, dass man es nicht für sich selbst macht, sondern für Dritte.» Mit der Impfung erfolge ein Eingriff in die persönliche Integrität einer gesunden Person zugunsten anderer Personen – dies im Gegensatz etwa zur Gurtentragpflicht, bei der das Ziel der eigene Schutz sei.

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