- Wird im Winter der Strom knapp, sollen Reservekraftwerke und Notstromgruppen über die Engpässe hinweghelfen.
- Der Bundesrat hat die für deren Betrieb nötige Verordnung in Kraft gesetzt.
- Diese regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab Donnerstag (22. Dezember) bis am 31. Mai 2023, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte.
Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und die Beschränkung der Anzahl Betriebsstunden vorübergehend aufgehoben. Massnahmen zu Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit den Betriebsbewilligungen der Anlagen individuell fest.
Schweiz schliesst sich freiwillig EU-Stromsparziel an
Zudem übernimmt die Schweiz auf freiwilliger Basis das Stromsparziel der EU. Der Stromverbrauch soll demnach von Januar bis März 2023 sowie im November und Dezember 2023 um 10 Prozent gesenkt werden gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Mit den Massnahmen trage die Schweiz zur Senkung der Grosshandelspreise und Stärkung der Versorgungssicherheit in Europa bei, so der Bundesrat. Nicht übernehmen will der Bundesrat hingegen weitere Massnahmen der EU zur Dämpfung der Strompreise – wie beispielsweise eine Solidaritätsabgabe auf Überschussgewinnen im fossilen Bereich. Angesichts der Wirtschaftslage und der im Vergleich zum Ausland tieferen Inflation gebe es keinen Handlungsbedarf, schreibt er.