Die Landesregierung hat das weitere Vorgehen für den Fall einer schweren Gasmangellage in der Schweiz konkretisiert. Die Wirtschaft hatte einen klaren Notfallplan gefordert. Ob es zu einer Notfalllage kommt, bleibt offen. «Wir müssen vorsichtig bleiben und wollen die Lage weder dramatisieren noch unterschätzen», stellte Bundesrat Guy Parmelin vor den Medien klar.
Die Bevölkerung und die Wirtschaft sollten sich nun ein Bild machen können, was auf sie zukommen könnte, sagt Parmelin. Er bekräftigte, dass die Massnahmen nur bei einer Mangellage in Kraft treten würden. Der Bundesrat habe bereits viele Massnahmen aufgegleist und alle Menschen könnten bereits jetzt einen Beitrag zum Energiesparen leisten.
Ziel ist es, dass sich Bevölkerung und Wirtschaft ein Bild machen können, was auf sie zukommen könnte.
Die Verordnungsentwürfe seien nicht in Stein gemeisselt, bildeten die Grundlage zur Planung und für weitere Vorkehren und müssten auf jeden Fall noch auf die konkrete Situation angepasst werden, betonte Parmelin weiter: «Wir sind bereit für alle Fälle und bleiben flexibel.»
Raumtemperatur: 20 Grad Celsius
Dabei könnte beispielsweise die Raumtemperatur für Innenräume von mit Erdgas beheizten Gebäuden auf 20 Grad Celsius beschränkt werden. «20 Grad sind leichter zu messen und zu regeln auf dem Heizungsschalter als etwa 19 Grad und auch ein bisschen besser für den Komfort», stellte Parmelin zur tieferen Maximaltemperatur fest.
Für die Einhaltung der Regeln müssen Mieterinnen und Mieter sorgen, sofern sie die Temperatur selbst regulieren können beziehungsweise Wohneigentümerinnen und -eigentümer. Verstösse gegen diese Pflicht werden gemäss Landesversorgungsgesetz geahndet. Über allfällige Ordnungsbussen will das Departement Parmelin den Bundesrat Ende Januar informieren.
«Sofortkontingentierung» – keine Ausnahmen
Bei der Kontingentierung des Gasbezugs will der Bundesrat keine zusätzlichen Ausnahmen gewähren, um die Wirksamkeit nicht zu gefährden. So könne es im Fall einer kurzfristig eintretenden schweren Mangellage nötig sein, die Kontingentierung bereits ab Beginn als «Sofortkontingentierung mit einer Mindestdauer von 24 Stunden» anzusetzen. Die Netzbetreiber erhielten damit ein wirksames Instrument, um bei kurzfristig eintretenden Versorgungsengpässen die Netzstabilität zu sichern, so Parmelin.
Die Mindestdauer von 24 Stunden kann laut Bundesrat bei einer Stabilisierung der Versorgungslage auf sieben Tage oder mehrere Wochen ausgedehnt werden. Ziel sei, bei eingeschränkter Versorgung des Handels mit Kontingenten zu ermöglichen, um den Schaden bei der Wirtschaft möglichst tief zu halten. Es soll nun mit allen Akteuren geprüft werden, wie in kurzen Kontingentierungsperioden der Handel ermöglicht werden kann.
In Prüfung: Abschaltung von Grossverbrauchern
Im Rahmen der Konsultation bei Kantonen, Parteien und Verbänden wurde auch ein neues Instrument vorgeschlagen, das im Mangelfall die kurzfristige Abschaltung von Grossverbrauchern erlaubt. Damit soll innert 24 Stunden die Einsparung grosser Energiemengen erzielt werden.
Es wird jetzt unter anderem abgeklärt, ob es auch Freiwillige gibt, die sich einem solchen Regime unterziehen würden. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, Abgeltungsmöglichkeiten und die Überwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf die Gastarife zu prüfen.