Beim Ausbau der Stromproduktion in der Schweiz ist Tempo gefragt. In seinem ursprünglichen Vorschlag wollte der Bundesrat für grosse Anlagen im Bereich Wasser und Wind gestraffte Bewilligungsverfahren einführen.
Jetzt hat er auch grosse Anlagen der Solarenergie in die Vorlage aufgenommen, dafür sollen die gestrafften Prozesse für Wasserkraftanlagen nicht gelten.
Wasserkraftbranche wehrte sich
Der Bundesrat gehe damit auf die Kritik der Wasserkraftbranche ein, sagt Stephan Scheidegger. Er ist stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung. «Die heutigen Verfahren werden von der Branche als hinreichend beurteilt.»
Es wäre politisch schwierig gewesen, die Vorlage durchzubringen, wenn man die Wasserkraftprojekte im «Beschleunigungserlass» dringelassen hätte.
Nur Grossprojekte betroffen
Die Straffung der Verfahren hat aber ihre Grenzen und gilt nur für die grössten Anlagen. Nur so könne der Bund den Kantonen Vorgaben für die Bewilligungsverfahren machen, betont Scheidegger vom Bundesamt für Raumentwicklung. «Würde das Verfahren bei allen Projekten vorgeschrieben, hätte der Bund seine Kompetenzen überschritten.»
Standortkantone und -gemeinden dürfen weiterhin Beschwerden gegen die Grossprojekte einreichen, auch Umweltverbände auf nationaler Ebene – nicht aber kantonale oder lokale Verbände.
Ein halbes Jahr für ein Beschwerdeverfahren
Die Kantonsbehörden, welche die Genehmigungen erteilen, wie auch die Gerichte, sollen ihre Entscheide innerhalb von maximal 180 Tagen fällen. Die Frist hat der Bundesrat neu in die Vorlage aufgenommen, sie war im ursprünglichen Entwurf noch nicht enthalten. Ein Entscheid eines kantonalen Gerichts kann aber noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Nur ein halbes Jahr Zeit zur Beurteilung von komplexen Grossprojekten – das ist sehr wenig Zeit. Diese Zeit sei allerdings «nicht sakrosankt», sagt Scheidegger. Es gebe keine Sanktionen, wenn sie nicht eingehalten wird. «Die Behörden sind einfach angewiesen, alles daranzusetzen, um die Frist von 180 Tagen möglichst einzuhalten.»
Die Vorlage geht nun ans Parlament. Scheidegger hofft, dass sie am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Rutschmann vom Bundesamt für Energie ist da weniger optimistisch. Er geht davon aus, dass der parlamentarische Prozess länger dauern wird.