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Saubere Energie: Bundesrat will beschleunigte Verfahren
Aus Tagesschau vom 22.06.2023.
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Energiepolitik Bundesrat will grosse Solarprojekte beschleunigen

Auch für Fotovoltaik sollen gestraffte Verfahren gelten – wie bei der Windkraft. Beim Wasser bleibt alles beim alten.

Beim Ausbau der Stromproduktion in der Schweiz ist Tempo gefragt. In seinem ursprünglichen Vorschlag wollte der Bundesrat für grosse Anlagen im Bereich Wasser und Wind gestraffte Bewilligungsverfahren einführen.

Jetzt hat er auch grosse Anlagen der Solarenergie in die Vorlage aufgenommen, dafür sollen die gestrafften Prozesse für Wasserkraftanlagen nicht gelten.

Wasserkraftbranche wehrte sich

Der Bundesrat gehe damit auf die Kritik der Wasserkraftbranche ein, sagt Stephan Scheidegger. Er ist stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung. «Die heutigen Verfahren werden von der Branche als hinreichend beurteilt.»

Nur noch ein einziges Beschwerdeverfahren

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Legende: Keystone/Gaëtan Bally

Vereinfacht gesagt soll künftig bei Solar- und Windenergieanlagen «von nationalem Interesse», gemeint sind damit sehr grosse Projekte, der Kanton in einem Schritt sämtliche nötigen Bewilligungen aufs Mal erteilen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass jeder einzelne Entscheid bis ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. «So können durchaus ein paar Jahre an Beschleunigung drin liegen», sagt Frank Rutschmann, Leiter Erneuerbare Energien im Bundesamt für Energie.

Es wäre politisch schwierig gewesen, die Vorlage durchzubringen, wenn man die Wasserkraftprojekte im «Beschleunigungserlass» dringelassen hätte.

Nur Grossprojekte betroffen

Die Straffung der Verfahren hat aber ihre Grenzen und gilt nur für die grössten Anlagen. Nur so könne der Bund den Kantonen Vorgaben für die Bewilligungsverfahren machen, betont Scheidegger vom Bundesamt für Raumentwicklung. «Würde das Verfahren bei allen Projekten vorgeschrieben, hätte der Bund seine Kompetenzen überschritten.»

Beschleunigung bei Hochspannungsleitungen

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Schneller gehen soll auch die Planung für den Stromnetz-Ausbau. Der Bund soll darauf verzichten, für Höchstspannungsleitungen – sie führen von Kraftwerken zu lokalen und regionalen Verteilnetzen – ein Planungsgebiet festzusetzen. Neu soll ein Planungskorridor festgelegt und im Korridor dann die Leitungsführung bestimmt werden. (sda)

Standortkantone und -gemeinden dürfen weiterhin Beschwerden gegen die Grossprojekte einreichen, auch Umweltverbände auf nationaler Ebene – nicht aber kantonale oder lokale Verbände.

Ein halbes Jahr für ein Beschwerdeverfahren

Die Kantonsbehörden, welche die Genehmigungen erteilen, wie auch die Gerichte, sollen ihre Entscheide innerhalb von maximal 180 Tagen fällen. Die Frist hat der Bundesrat neu in die Vorlage aufgenommen, sie war im ursprünglichen Entwurf noch nicht enthalten. Ein Entscheid eines kantonalen Gerichts kann aber noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Nur ein halbes Jahr Zeit zur Beurteilung von komplexen Grossprojekten – das ist sehr wenig Zeit. Diese Zeit sei allerdings «nicht sakrosankt», sagt Scheidegger. Es gebe keine Sanktionen, wenn sie nicht eingehalten wird. «Die Behörden sind einfach angewiesen, alles daranzusetzen, um die Frist von 180 Tagen möglichst einzuhalten.»

Die Vorlage geht nun ans Parlament. Scheidegger hofft, dass sie am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Rutschmann vom Bundesamt für Energie ist da weniger optimistisch. Er geht davon aus, dass der parlamentarische Prozess länger dauern wird.

Vier Vorlagen zur Beschleunigung der Energiewende

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Der «Beschleunigungserlass» ist eine von vier Vorlagen zur Stärkung der einheimischen Stromversorgung.

Bereits in Kraft ist der befristete «Solarexpress» für mehr Winterstrom. Im Sommer fügten die Räte einen ebenfalls befristeten «Windexpress» hinzu. Dieser soll Anfang 2024 in Kraft treten und es ermöglichen, planerisch weit fortgeschrittene Projekte rasch zu realisieren.

Im Parlament in Beratung ist schliesslich der sogenannte Mantelerlass, der die Versorgung der Schweiz mit erneuerbaren Energien regeln soll.

Die Bestimmungen des «Beschleunigungserlasses» sind als Ergänzung des «Mantelerlasses» gedacht und sollen die befristeten «Express»-Vorlagen ablösen. (sda)

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Archiv: Wie weiter mit dem Ausbau erneuerbarer Energien?
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Rendez-vous, 22.6.2023, 12:30 Uhr

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