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Heizlimite in Wohnungen
Aus 10 vor 10 vom 08.08.2022.
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Energiesparen beim Heizen Runter mit den Raumtemperaturen: Das müssen Sie beachten

Was fordern die Politiker? Zwei Drittel des Energiebedarfs in Schweizer Haushalten werden fürs Heizen eingesetzt. Angesichts eines möglichen Engpasses bei Gas und elektrischer Energie ist Sparen angesagt. So fordert der Schwyzer Mitte-Ständerat Othmar Reichmuth in einer Motion unter anderem, dass der Bund Sparmassnahmen wie Heizungskontrollen und das tiefere Einstellen von Thermostaten prüfen soll. Noch weiter geht die SP Schweiz: Sie sieht es als «für den Menschen schmerzlose Massnahme», die Heiztemperatur auf 20 Grad zu deckeln.

Welche Raumtemperatur ist ideal? Eines vorweg: Kälteempfinden ist sehr individuell. Dabei spielen auch gesundheitlicher Zustand und Alter eine Rolle. Allgemein kann man aber sagen, dass sich bei Temperaturen unter 20 Grad ein Kältegefühl bemerkbar macht. Beeinflusst wird dies auch durch die Luftfeuchtigkeit, und dadurch, ob sich eine Person bewegt, still steht oder sitzt. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt deshalb für die Heizperiode eine Raumtemperatur von 20 bis 21 Grad in Wohnräumen und 18 Grad in Schlafzimmern. Bei älteren Personen dürfe es auch ein Grad wärmer sein, wie das BAG auf Anfrage mitteilt.

Problemzone Schlafzimmer

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Wie das BAG schreibt zählen Schlafzimmer zu den Problemräumen mit relativ häufigen Feuchtigkeits- und Schimmelproblemen. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte man Abends und am Morgen kurz stosslüften und auch Schlafräume ausreichend heizen. Zwar verbessern tiefe Temperaturen den Schlafkomfort. Sehr tiefe Temperaturen unter 18 Grad oder leicht herabgesetzte Temperaturen in Problemhäusern mit schlechter Dämmung können aber zu Kondensationen an den kühleren Schlafzimmerwänden (vor allem Aussenwände, Aussenwandecken) oder Fensterrahmen führen und Schimmel- und Feuchteprobleme verursachen.

Warum soll die Heizung nicht zu warm eingestellt werden? Auch im Winter im T-Shirt und Unterhosen in der Wohnung herumlaufen? Nebst einer hohen Heizkostenrechnung kann dabei auch gesundheitlich Ungemach drohen, namentlich das Austrocknen von Schleimhäuten und Haut, wie das BAG schreibt. Dadurch werden Atemwegsinfektionen, Allergien sowie Dermatitis begünstigt. Auch schläft man nicht gut, wenn die Temperatur zu hoch und die Luft zu trocken ist.

«Sommaruga steht unter Druck»

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Einschätzungen von SRF-Bundeshauskorrespondent André Ruch: «Das Thema Heizen bringt im Bundeshaus derzeit die Politiker auf Trab. Die drohende Stromkrise zwang Bundesrätin Simonetta Sommaruga sogar, ihre Sommerferien in Italien abzublasen, sie steht besonders unter Druck.

Ende August startet der Bund eine grosse Sparkampagne im Hinblick auf den Winter – auch beim Heizen. Allerdings bleibt vorerst alles freiwillig.»

Soll die Heizung nachts oder bei Abwesenheit ganz ausgeschaltet werden? Klar ist: Es lassen sich fossile Brennstoffe und Geld sparen, wenn man die Heizung nachts oder in den Ferien ganz abstellt. Allerdings ist Vorsicht geboten. Denn es droht in vielen Wohnungen Schimmelgefahr, weil an den kalten Wänden und Decken Feuchtigkeit kondensieren kann und in die Oberflächen eindringt. Unbedingt empfehlenswert ist allerdings, die Heiztemperatur bei Abwesenheiten möglichst tief einzustellen (Bsp. 16 Grad während den Wintermonaten).

Was man sonst noch tun kann

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  • Warme Socken, ein Pullover, eine Decke: so friert man nicht, wenn die Heizung etwas tiefer gestellt wird.
  • Stosslüften, statt Fenster kippen: am besten drei bis vier Mal pro Tag für fünf bis zehn Minuten quer durch die ganze Wohnung. Das hilft auch vor Feuchteschäden und die Luftqualität wird besser.
  • Bei tiefen Aussentemperaturen Roll- und Fensterläden schliessen.
  • Auch in unbenützten Räumen tagsüber die Roll- und Fensterläden öffnen, vor allem auf der Südseite. So kann allfällige Sonnenwärme genutzt werden.
  • Vorhänge zuziehen. Achtung: Sie sollten die Heizkörper nicht mit dicken (Nacht-)Vorhängen oder Möbeln verdecken, denn warme Luft soll ungehindert in den Räumen zirkulieren können!
  • Und für Hausbesitzer und Vermieter: Das Gebäude energetisch sanieren, vor allem auf die Wärmeisolierung soll geachtet werden.
  • Weitere Tipps, wie man allgemein Energie sparen kann, finden Sie hier.

Quelle: HEV / Energie Schweiz

Was sind meine Rechte, wenn mir der Vermieter die Heizung tiefer stellt? Aus mietrechtlicher Sicht ist von einem sogenannten Mangel auszugehen, falls es nicht möglich ist, die Wohnung bei voll aufgedrehter Heizung auf mindestens 20 bis 21 Grad (bzw. 19 bis 20 Grad bei Minergiestandard) zu beheizen, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich auf Anfrage von SRF erklärt.

Mit diesen Temperaturen dürfen Mieter rechnen

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Mindest-Raumtemperaturen sind nirgends gesetzlich festgehalten, sondern beruhen auf den Richtlinien des Schweizerischen Mieterinnen- und Miterverbandes, die von den Schweizer Gerichten anerkannt wurden. Auch der Hauseigentümerverband anerkennt diese Mindestwerte.

Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus dem Jahr 2017 dürfen die Mieterinnen und Mieter mit einer Durchschnittstemperatur von 20 bis 21 Grad beziehungsweise zwischen 19 und 20 Grad beim Minergiestandard rechnen. Während der Nacht, das heisst zwischen 23 und 7 Uhr ist es zulässig, dass die Raumtemperatur absinkt. Unter 15 Grad darf die Temperatur aber nicht sinken.

Wie muss ich vorgehen? Wenn der Vermieter ungenügend heizt oder die Heizung aussteigt, sollte man schnell handeln. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vermieter sofort benachrichtigen. Am besten schriftlich und per Einschreiben. Denn, wenn sich aus den zu tiefen Temperaturen Folgeschäden ergeben, und die Mieterschaft dies nicht meldet, kann letztere dafür haftbar gemacht werden.
  • Weil Mieterinnen und Mieter bei Mängeln beweispflichtig sind, empfiehlt der MV Zürich ein Störungsprotokoll mit Temperaturen, Datum und Uhrzeit zur führen. Dafür muss die Raumtemperatur täglich und in verschiedenen Räumen gemessen und notiert werden.
  • Reagiert der Vermieter nicht: Bei der Mietschlichtungsstelle Begehren um Mangelbeseitigung und Reduktion des Mietzinses stellen, letzteren ev. hinterlegen.
  • Da das Verfahren der Mietzinshinterlegung kompliziert ist und einiges falsch gemacht werden kann, empfiehlt es sich unbedingt, vorher rechtlichen Rat einzuholen, rät der MV Zürich.

10vor10, 08.08.2022, 21.50 Uhr

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