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Europäischer Asylpakt EU erfreut über Schweizer Entscheid zu Solidaritätsmechanismus

  • Die Schweiz soll am europäischen Solidaritätsmechanismus des neuen EU-Migrations- und Asylpakt teilnehmen. Das hat der Bundesrat entschieden.
  • EU-Kommissar Magnus Brunner zeigt sich gegenüber SRF erfreut über den Schweizer Entscheid. Konkret beschlossen ist allerdings noch nichts.
  • Erstmals steht ein Datum im Raum, ab wann Italien die blockierten Dublin-Rückübernahmen wieder aufnehmen könnte. Bis am 15. Oktober soll es so weit sein.

Die Europäische Union will mit dem sogenannten Asyl- und Migrationspakt ihr Asylsystem reformieren. Eine Reform, die auch die Schweiz betrifft, die am europäischen Dublin-System teilnimmt. Der Bundesrat will aber über das Obligatorium hinausgehen, wie er am Freitag entschieden hat.

Freiwillig soll die Schweiz auch an einem europäischen Solidaritätsmechanismus teilnehmen, mit dem Asylsuchende innerhalb der EU umverteilt werden. «Dieses grundsätzliche Bekenntnis erfolgt, weil wir überzeugt sind, dass auch die Schweiz von einem funktionierenden Asyl- und Migrationspakt profitiert», erklärt Bundesrat Beat Jans.

Entlastung für Aussengrenzstaaten

Die neuen Regeln der EU sehen vor, dass Mitgliedstaaten, die viele Asylsuchende aufnehmen, Asylsuchende an andere Länder abgeben können – oder Unterstützung erhalten.

Der Beschluss ist für Europa insgesamt erfreulich.
Autor: Magnus Brunner EU-Kommissar für Inneres und Migration

Nur wenige Stunden nach der Bundesratssitzung trafJans am Freitag den zuständigen EU-Kommissar für das Migrationsdossier, Magnus Brunner. Und der ist erfreut über das Schweizer Versprechen. Gegenüber SRF erklärt Brunner: «Der Beschluss ist für Europa insgesamt erfreulich.»

Keine konkreten Zusagen

Was also verspricht der Bundesrat der EU konkret? «Wir stellen uns Jahr für Jahr die Frage, wie die internationale Asyl-Lage aussieht. Und die in der Schweiz. Und dann entscheiden wir, was möglich ist.» Konkret verpflichtet zur Solidarität hat sich die Schweiz also noch nicht. Und auch das Parlament wird noch ein kritisches Wörtchen mitreden.

Neben den künftigen europäischen Regeln gaben zwischen Jans und Brunner auch die aktuellen zu reden. Seit Ende 2022 hält sich Italien nicht mehr daran: Es nimmt von der Schweiz und anderen Staaten keine Dublin-Flüchtlinge mehr zurück, für die es eigentlich zuständig wäre.

Was ich gehört habe, wird die EU im Herbst die Prüfung der Länder machen.
Autor: Beat Jans Bundesrat

EU-Kommissar Brunner sagt, die EU erinnere auch Italien an seine Verpflichtungen: «Auch da spielt der Pakt eine grosse Rolle, den müssen wir so schnell wie möglich umsetzen.» Auch Beat Jans setzt darauf. Denn ohne Rückübernahme könnte Italien vom Solidaritätsmechanismus ausgeschlossen werden.

Jans hofft, dass Italien ab Herbst Überstellungen akzeptiert

Tatsächlich hat Italien zuletzt Gesprächsbereitschaft signalisiert. Nach dem gestrigen Treffen zwischen Jans und Brunner steht erstmals auch ein konkretes Datum im Raum für die Rückkehr zum Normalzustand mit Italien. «Was ich gehört habe, wird die EU im Herbst die Prüfung der Länder machen», so Jans. Dabei gehe es um die Frage, ob die Mitgliedstaaten einen Solidaritätsbeitrag erhalten. «Und eines der Kriterien ist: Führen sie die Dublin-Rückführungen wieder ein.»

Zwei Männer im Anzug geben sich die Hand neben EU- und Schweizer Flaggen.
Legende: Bundesrat Beat Jans mit EU-Innenkommissar Magnus Brunner. zvg

Von EU-Seite heisst es: Bis zum 15. Oktober soll der Entscheid fallen. Bis dann also müsste Italien wieder Dublin-Rücküberstellungen akzeptieren, wenn es im kommenden Jahr vom europäischen Solidaritätsmechanismus profitieren will. Das wäre noch kein Befreiungsschlag für den zuständigen Bundesrat Jans. Aber immerhin eine kleine Entlastung für das belastete Schweizer Asylsystem.

Info3, 22.03.2025, 17 Uhr

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