Worum geht es? Die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin fordert vom Ringier-Verlag 431’527 Franken plus Zinsen. Heute fand eine entsprechende Verhandlung vor dem Kantonsgericht Zug statt. Spiess-Hegglins Anwältin argumentiert, die Ringier-Zeitung «Blick» habe diesen Gewinn mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielt. Das seien «Top-Stories» mit reisserischen Titeln gewesen und hätten dadurch überdurchschnittlich viele Werbeeinnahmen generiert.
Was ist die Vorgeschichte? Das Verfahren geht zurück auf die Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier im Jahr 2014. An dieser kam es zwischen der damaligen Grünen-Kantonsrätin Spiess-Hegglin und einem SVP-Kantonsrat zu Sexualkontakt. Der «Blick» schrieb damals Texte mit Titeln wie: «Sex-Skandal in Zug: Alles begann auf der MS ‹Rigi›» oder «Jolanda Heggli zeigt ihr ‹Weggli›». Die Zeitung hat die Artikel mittlerweile gelöscht.
Was sagt die Verteidigung? Ringier ist nicht einverstanden mit den Forderungen der Anklägerin. Zum einen erklärt der Anwalt des Medienhauses, dass die heutige Ringier AG wegen Umstrukturierungen im Jahr 2014 nicht Herausgeberin vom «Blick» gewesen sei. Zudem seien die von Spiess-Hegglin vorgelegten Gewinnberechnungen «realitätsfremd» und beruhten auf «Schätzungen, Annahmen und Annäherungen».
Was ist im Gerichtsfall bisher geschehen? Die heutige Verhandlung ist nicht die erste zwischen Ringier und Jolanda Spiess-Hegglin. Das Zuger Kantonsgericht hat bereits 2022 geurteilt, dass Ringier den Gewinn, welcher der «Blick» mit den Artikeln erzielt hatte, herausgeben muss. Ringier müsse alle nötigen Informationen offenlegen, um die Summe abschätzen zu können.
Hat Ringier das damalige Urteil akzeptiert? Der Verlag hat sich dem Gerichtsentscheid gebeugt und die Informationen geliefert. Danach war es an Spiess-Hegglin und ihrem Team, den Anspruch am Gewinn genau zu beziffern. Sie kamen wie erwähnt auf die Summe von 431'527 Franken plus Zinsen. Spiess-Hegglins Anwältin erklärte heute vor Gericht, Ringier habe nicht die gewünschten transparenten Zahlen geliefert. Deswegen habe sie mithilfe von Experten den Gewinn herleiten müssen.
Der aktuelle Stand: Ringer beantragte in der Verhandlung vor dem Kantonsgericht Zug die Abweisung der Klage. Das für Zivilsachen zuständige Gericht wird seinen Entscheid später schriftlich den Parteien mitteilen.