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Feuerwerk in der Schweiz Parlament will Böller nur noch mit Bewilligung erlauben

  • Wer Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen.
  • Das fordern die zuständigen Parlamentskommissionen.
  • Sie wollen damit ein Anliegen einer Volksinitiative aufnehmen, die ein Verbot von lauten Feuerwerken in der Verfassung verankern will.

Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) hat einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» grundsätzlich zugestimmt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit zehn zu eins Stimmen.

Regal mit Feuerwerkskörpern und Rauchen-verboten-Schild.
Legende: Die Bewilligungspflicht soll nur für Knallkörper gelten, die keinen visuellen Effekt haben. So sind beispielsweise Vulkane weiterhin ohne Genehmigung erlaubt. Keystone / PETER KLAUNZER

Nun kann die Schwesterkommission des Nationalrats, welche eine Bewilligungspflicht für laute Feuerwerkskörper vorgeschlagen hat, die Gesetzesarbeiten aufnehmen. Geht es nach der WBK-S, soll es eine gezielte Regelung für Knallkörper ohne visuelle Effekte – beispielsweise Böller – geben, ohne jedoch Feuerwerkskörper allgemein zu verbieten oder einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.

SRF 4 News, 9.4.2025, 17 Uhr ; 

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