- Trotz der zuletzt durch das Stimmvolk angenommenen Reform der AHV bleibt die Finanzierungslücke der staatlichen Vorsorge laut der UBS «enorm».
- Die Grossbank stellt in einer veröffentlichten Studie Szenarien vor, wie die AHV-Finanzierungslücke geschlossen werden könnte.
- Zu den Lösungsansätzen gehören die Erhöhung von Steuern, Rentenkürzungen sowie Verlängerung der Arbeitszeit.
Gemäss den Vorsorge-Expertinnen und Experten der UBS wird sich durch die Annahme der AHV 21 im Herbst 2022 die Lücke in der ersten Säule auf 654 Milliarden Franken reduzieren.
Und bis zum Jahr 2030 dürfte die staatliche Vorsorge dank der Reformen sogar schwarze Zahlen schreiben. Gleichzeitig warnt die Grossbank aber, dass ohne weitere Massnahmen danach erneut Defizite entstehen würden.
Dazu stellt die UBS verschiedene Szenarien auf und nennt als mögliche Lösungsansätze etwa die Erhöhung von Steuern oder der AHV-Beiträge sowie Rentenkürzungen oder eine Erhöhung des Rentenalters.
Schlüsselfaktor Rentenalter
Eine Erhöhung des Referenzalters biete dabei die Möglichkeit, «mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen». Denn wer länger arbeite, bessere die Ersparnisse fürs Alter auf und zahle länger Beiträge. Zudem seien höhere Beiträge sowie Steuern dadurch vermeidbar und es werde weniger lang Rente bezogen.
Gleichzeitig betonen die Studienautoren aber auch, dass nicht alle Personen in der Lage seien, länger zu arbeiten: «Dynamische Referenzaltermodelle können Faktoren wie Lebenserwartung, physische und mentale Belastung am Arbeitsplatz oder Bildungshintergrund mit einbeziehen», lautet dazu der Vorschlag. Allerdings erschwere dieses Modell die Berechnung und damit wohl auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Daher stelle sich die Frage, ob mit einer Erhöhung des Referenzalters um wenige Jahre die Finanzierungslücke der AHV besser geschlossen werden könnte. In diesem Zusammenhang wird ein dynamisches Modell vorgeschlagen.
Konkret würde laut UBS etwa die Kombination aus einem höheren Rentenalter von 66 Jahren bis 2034 gepaart mit einem ab 2035 einzuführenden Lebenserwartungsfaktor zu einem Überschuss in der AHV führen.