Rund 8000 Flüchtlinge haben sich bisher in der Schweiz angemeldet. Fast die Hälfte von ihnen kommt in Privathaushalten unter. Sie erhalten Sozialhilfe, trotzdem können für ihre Gastgeber Mehrkosten anfallen. Ob die Gastfamilien diese selbst berappen müssen, hängt in erster Linie von ihrem Wohnkanton ab.
So bezahlen beispielsweise die Kantone Schaffhausen und Basel-Stadt monatlich je 250 Franken pro aufgenommene Person. Einzelne Kantone, darunter Uri und Genf, zahlen keine Entschädigungen. Bei vielen ist jedoch schlicht noch nicht klar, ob und wie sie die Gastfamilien unterstützen werden.
Mehr Kontinuität dank finanzieller Entschädigung
Einer dieser Kantone ist Appenzell-Ausserrhoden, wo Marion Schmidgall wohnt. Sie und ihr Ehemann haben vor einer Woche eine geflüchtete Ukrainerin aufgenommen.
Eine Entschädigung vom Kanton zu bekommen, sei im Moment noch kein Thema. «Ein, zwei oder drei Monate kann man gut überbrücken», sagt Schmidgall. Doch es sei für sie nicht absehbar, wie lange die Geflüchtete bei ihnen leben würde. «Wenn der Aufenthalt von längerer Dauer ist, dann wird eine finanzielle Unterstützung nötig sein», sagt Schmidgall.
Wichtig findet diese Unterstützung auch Miriam Behrens, die Direktorin der Flüchtlingshilfe Schweiz: «Es ist nicht nur eine Honorierung der Leistung der Gastfamilie, sondern kann auch Kontinuität für die Flüchtlinge schaffen.» Denn Gastfamilien seien tendenziell zu einer längeren Aufenthaltsdauer bereit, wenn sie dafür eine Wertschätzung erhalten. Da die Handhabung in den Kantonen so unterschiedlich ist, wünscht sich die Flüchtlingshilfe Richtlinien für die Kantone.
Diese müsste die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) herausgeben. «Wir eruieren im Moment, ob die Kantone einen solchen Orientierungsrahmen wünschen», sagt die Generalsekretärin Gaby Szöllösy.
Entscheid liegt bei Kantonen
Bezahlen könnten die Kantone die Entschädigung aus der Globalpauschale, die sie pro Flüchtling vom Bund erhalten. Ein Teil der durchschnittlich 1500 Franken pro Flüchtling und Monat ist laut Asylverordnung für die Unterkunft angedacht. An eine konkrete Aufteilung müssen sich die Kantone aber nicht halten.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt auf Anfrage: «Es obliegt den Kantonen zu bestimmen, wie sie die Gesamtsumme der vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen einsetzen, um die Gesamtheit ihrer Sozialhilfekosten zu decken.» So könnten sie zum Beispiel kostenintensivere Fälle durch Querfinanzierung aus günstigeren Fällen kompensieren.
Betreuung der Gastfamilien fehlt
Offene Fragen gibt es nicht nur bei der finanziellen Unterstützung der Gastfamilien. Viele Kantone wissen auch noch nicht, wie sie die Familien bei Problemen und Fragen betreuen. Eine solche sei zwingend nötig, sind sich sowohl die Flüchtlingshilfe als auch die SODK einig.
«Es läuft eine Umfrage bei den Kantonen, ob sie sich die Betreuung selbst leisten können», sagt Gaby Szöllösy der SODK. Alternativ könnten die Kantone mit Hilfswerken zusammenarbeiten. Die Ergebnisse sollten Ende Woche vorliegen.