Fast ein Drittel der Lebensmittel wird in der Schweiz verschwendet oder unnötig weggeworfen. Gemeinsam mit Unternehmen aus dem Lebensmittelsektor will der Bund das Problem angehen. Mit dem «Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung» sollen die Lebensmittelverluste bis 2030 halbiert werden. Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamts für Umwelt (Bafu), erklärt, was der Aktionsplan beinhaltet.
SRF News: Private Haushalte spielen eine grosse Rolle bei der Verschwendung von Lebensmitteln. Welche drei Tipps geben Sie uns Verbraucherinnen und Verbrauchern im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung?
Katrin Schneeberger: Wir haben Zahlen, die zeigen, dass pro Person und Jahr Lebensmittel im Wert von rund 600 Franken weggeworfen werden. Wenn man das auf eine vierköpfige Familie hochrechnet, ist das enorm. Um dem entgegenzuwirken, würde ich Folgendes sagen:
1. Vor dem Einkaufen einen kurzen Blick in den Kühlschrank werfen, damit ich weiss, was ich brauche und nicht unnötig doppelt einkaufe.
2. Wenn Sie merken, dass Ihr Fleisch kurz vor dem Verfallsdatum steht und Sie es nicht mehr rechtzeitig verarbeiten können: Frieren Sie es ein. So können Sie es auch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums noch zubereiten.
3. Aus Resten lassen sich gute Rezepte zaubern. Eine Pizza lässt sich zum Beispiel sehr gut mit Resten belegen, das ist eine leckere Möglichkeit, um Lebensmittel zu verwerten.
Ein internationaler Vergleich der Zahlen ist nicht einfach. Wo steht die Schweiz im europäischen Vergleich punkto Foodwaste?
Richtig, ein Vergleich ist schwierig. Schon die Messung der Lebensmittelabfälle ist schwierig. Die einen sind feucht, nass, und damit schwerer, die anderen trocken, es muss erst eine Methodik entwickelt werden, um die Zahlen zwischen den Ländern zu vergleichen. Unbestritten ist jedoch, dass ein Viertel unserer Umweltbelastung auf das Ernährungssystem zurückzuführen ist.
Deshalb wurde noch unter alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga zusammen mit der Branche der «Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung» lanciert. Wir setzen auf die freiwillige Umsetzung der Massnahmen und werden nächstes Jahr eine Zwischenbilanz ziehen. Es wird sich zeigen, ob der Aktionsplan verbindlicher werden soll, ob konkrete Regeln vereinbart werden müssen. Noch lässt sich dies nicht abschätzen.
Was sind Massnahmen, die die Herstellung, der Handel, aber auch die Gastronomie jetzt umsetzen?
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum steht heute oft der Zusatz «und länger». Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist also etwas aufgeweicht worden. In den Spitälern werden die Patientinnen und Patienten vermehrt gefragt, was sie essen möchten, um weniger Lebensmittelabfälle zu produzieren. Auch in den Restaurants ist teilweise zu beobachten, dass die Portionen kleiner werden und die Gäste, wenn sie noch Hunger haben, einen Nachschlag bestellen können. So kann auch die Gastronomie dem Foodwaste entgegenwirken.
Mit der Landwirtschaft gibt es noch keine Vereinbarung. Weshalb nicht?
Da muss man die Landwirtschaft fragen, warum sie noch nicht dabei ist. Ich bin aber zuversichtlich, dass sie sich in Zukunft beteiligen werden. Heute wissen wir aufgrund einer ETH-Studie, dass rund ein Drittel der Produkte auf dem Weg vom Feld auf den Teller verloren geht. Ein Teil bleibt auf dem Feld, ein Teil geht bei der Verarbeitung verloren und ein Teil landet im Abfall der Konsumentinnen und Konsumenten.
Das Gespräch führte Simone Hulliger, Mitarbeit Géraldine Jäggi.