- Die Bundesanwaltschaft will den Freispruch für die beiden früheren Fussball-Spitzenfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini nicht hinnehmen.
- Sie hat Berufung eingelegt und verlangt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Das hat die Bundesanwaltschaft gegenüber SRF bestätigt.
- Ein neues Verfahren vor der Berufungskammer könnte im kommenden Jahr stattfinden.
Blatter (86), früherer langjähriger Präsident des Weltverbands Fifa, und Platini (67), Ex-Chef der Europäischen Fussball-Union Uefa, waren Anfang Juli vom Bundesstrafgericht in Bellinzona vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung freigesprochen worden.
Der Schweizer Blatter war zudem wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt, der Franzose Platini wegen Beihilfe dazu. Das Schweizer Bundesstrafgericht befand damals, dass ein Betrug «nicht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen» wurde.
Konkret ging es um zwei Millionen Schweizer Franken plus gut 230'000 Franken an Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Summen flossen im Jahr 2011 von der Fifa an den damaligen Uefa-Chef Platini, Blatter sprach von einem «Gentlemen's Agreement» für Platinis Beratertätigkeit.
Blatter und Platini beteuerten ihre Unschuld
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli in ihrem Plädoyer jeweils eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Ex-Funktionäre beteuerten vor Gericht ihre Unschuld.
Die Ermittlungen in dem Fall hatten dazu geführt, dass Blatter sowie Platini von der Fifa-Ethikkommission 2015 für jeweils acht Jahre gesperrt wurden. Zwar wurden die Sperren später reduziert, Platinis angestrebter Aufstieg zum Nachfolger Blatters an der Fifa-Spitze war dennoch gescheitert.