- Das Parlament hat der geplanten Überbrückungsrente definitiv zugestimmt.
- Für ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren entsteht somit ein neues Sozialwerk.
- Einen Tag nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat Ja dazu gesagt.
Wer über 60, arbeitslos und ausgesteuert ist, erhält künftig eine Überbrückungsrente, um nicht in die Sozialhilfe abzurutschen. Beide Kammern haben den Vorschlag der Einigungskonferenz akzeptiert.
Das Parlament will aber weniger dafür ausgeben, als der Bundesrat beantragt hatte. Statt jährlich rund 230 Millionen für 4600 potenzielle Bezügerinnen und Bezüger, sieht es Ausgaben von 150 Millionen für 3400 Betroffene vor.
Leistungen an Bedingungen geknüpft
Eine Überbrückungsrente beantragen können laut dem Parlamentsbeschluss Personen, deren Reinvermögen weniger als 50'000 Franken bei Alleinstehenden und 100'000 Franken bei Ehepaaren beträgt.
Zum Reinvermögen zählen auch Pensionskassenguthaben, soweit sie einen noch festzulegenden Betrag übersteigen. Zudem soll die Höhe der Überbrückungsrente begrenzt sein.
Zeitpunkt der Aussteuerung ist massgebend
Gegen den Widerstand der Linken haben sich die Räte unter anderem darauf geeinigt, dass nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Ursprünglich zählte der Nationalrat alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügerinnen.
Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 131 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die SVP sprach sich als einzige Fraktion gegen die Überbrückungshilfe aus. Der Ständerat hatte den Antrag bereits am Mittwoch gutgeheissen, trotz Nein-Stimmen aus SVP, CVP und FDP.
Das neue Sozialwerk hätte schon in der Frühjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden sollen. Diese wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgebrochen. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.