- Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert, den F-Ausweis für die vorläufige Aufnahme von Geflüchteten durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen.
- Der neue Schutzstatus soll die Schutzgewährung klar und positiv zum Ausdruck bringen und kein «vorläufig» enthalten. Die SFH schlägt daher vor, den neuen Status als «humanitären Schutz» zu benennen.
- Der neue Status soll es den Betroffenen etwa ermöglichen, nach fünf Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Weiter soll die staatliche Unterstützung, also die Sozialhilfe, für diese Menschen gleich hoch sein, wie für anerkannte Flüchtlinge.
- Ähnlich wie die Ukraine-Flüchtlinge stammten auch vorläufig Aufgenommene häufig aus Kriegsländern – die Ungleichbehandlung sei deshalb nicht erklärbar, kritisiert die Flüchtlingshilfe.
In einem Positionspapier legt die SFH ihre Forderungen dar. Die Ungleichbehandlung von Geflüchteten mit Schutzstatus S gegenüber anderen Kriegsvertriebenen zeige, dass Handlungsbedarf besteht. Alle Schutzberechtigten in der Schweiz sollten gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben, es brauche deshalb bei der vorläufigen Aufnahme eine Gesetzesanpassung auf nationaler Ebene.
Gleiche Rechte wie Schutzstatus S
Die SFH fordert, die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen, zum Beispiel unter dem Namen «Humanitärer Schutz». Das Staatssekretariat für Migration (SEM) solle allen Personen mit Schutzbedarf gemäss der heutigen vorläufigen Aufnahme einen einheitlichen Schutzstatus erteilen, dies schaffe Klarheit. Der Schutzstatus müsse gleichermassen für alle Personen gelten, die nicht die Flüchtlingseigenschaft erfüllten, aber aus anderen völkerrechtlichen oder humanitären Gründen den Schutz in der Schweiz benötigten.
Eine Ausnahme davon solle der Schutzstaus S sein, wenn innerhalb kurzer Zeit viele Geflüchtete in die Schweiz kämen, wie aktuell aus der Ukraine. Der Status S solle mit den gleichen Rechten ausgestattet werden wie der neue Schutzstatus und beibehalten werden, um das Asylsystem nicht zu überlasten.
Reisefreiheit und Kantonswechsel
Im Weiteren sollten Reisefreiheit und Möglichkeit für den Familiennachzug sowie das Recht auf Kantonswechsel dazugehören. Sei die Rückkehr nach fünf Jahren nicht zumutbar, brauche es einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung als Perspektive. Die Sozialhilfe solle zudem im gleichen Umfang wie für anerkannte Flüchtlinge gewährt werden.
Vorläufig Aufgenommene hätten einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge und blieben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz, so die SFH weiter. Doch dieser Status erschwere es den Betroffenen, in der Gesellschaft und im Arbeitsleben Fuss zu fassen.