Gastrosuisse will, dass die Ausfallentschädigungen im Epidemiengesetz geregelt werden. Deshalb lanciert der Verband eine Initiative «für eine gerechte Entschädigung im Pandemiefall».
Dies teilte Gastrosuisse an einer Medienkonferenz mit.
Die Schweizer Politik und Gesetzgebung seien nicht ausreichend auf die durch die Corona-Pandemie anhaltende Notsituation vorbereitet gewesen, teilte Gastrosuisse mit. Die Behörden hätten im Epidemiengesetz zwar eine Grundlage, strenge Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen. Einen Anspruch auf Entschädigung gebe es für die betroffenen Betriebe jedoch nicht.
Raschere Auszahlungen ermöglichen
«Die Härtefallregelung funktioniert nicht», sagte Gastronomiesuisse-Präsident Casimir Platzer vor den Medien. Die Entschädigungen würden nur schleppend ausgezahlt. Hunderttausende Menschen fühlten sich im Stich gelassen.
Auch die Bundesversammlung habe versagt und die Kantone seien überfordert, weshalb die Volksinitiative lanciert würde. Diese soll die Spielregeln künftig festlegen, wenn wegen einer Epidemie erneut Geschäfte und Betriebe geschlossen werden. Es seien viele Fragen offen, die unbedingt vor einer neuen Pandemie geklärt werden müssten. «Wir brauchen Klarheit», sagt Platzer.
Die Iniative werde von verschiedenen Interessengruppen unterstützt, ein Text sei noch nicht ausgearbeitet worden. Dies solle bis im Herbst geschehen, wie Nationalrat Alois Gmür (CVP/SZ) erklärte.
Parlamentarier sind offen für Vorschlag
Im Parlament scheint Gastrosuisse mit der Initiative offene Türen einzurennen. Für FDP-Ständerat Andrea Caroni etwa ist klar, dass sich das Parlament nach der Krise Gedanken machen müsse, was es für künftige Pandemien zu verbessern gebe. «Dazu gehört natürlich auch die Frage, wie soll man bei solch starken Grundrechtseingriffen, auch in die Wirtschaftsfreiheit, gerecht entschädigen.»
Die Ankündigung der Volksinitiative sieht Caroni vor allem als Ventil und Druckmittel: «Ich verstehe den Frust der Wirte, sie gehören zu den leidgeprüftesten Unternehmern. Aber die Frage müssen wir im Parlament sowieso anschauen, das heisst zu einer Volksabstimmung darüber wird es nicht kommen müssen.»
Ähnlich sieht das SP-Nationalrätin Barbara Gysi: «Die Initiative ist ein Druckmittel für den politischen Prozess.» Denn auch für Gysi ist klar: «Es braucht bessere gesetzliche Grundlagen, die eben dann auch über den 31. Dezember 2021 hinaus Gültigkeit haben.»
Gysi sagt, es werde auf jeden Fall eine Revision des Epidemiengesetzes geben, der Bundesrat werde dem Parlament eine Vorlage unterbreiten müssen. «Von daher ist eine Volksinitiative sicher ein Mittel um diesem Prozess zu begleiten, um auch Druck zu machen.»