Bundesrat Alain Berset hat am Mittwoch die Bevölkerung und die Wirtschaft darauf vorbereitet, dass auch nach Ende Februar nicht automatisch mit einer Lockerung der Corona-Bekämpfungsmassnahmen zu rechnen ist. Casimir Platzer, Hotelier und Vertreter von Gastrosuisse, sagt, was er davon hält.
SRF News: Der gestrige Bundesratsentscheid bedeutet, dass die Schliessung der Gastrobetriebe noch länger andauern wird. Haben Sie damit gerechnet?
Casimir Platzer: Ja, die Zahlen sinken zwar konstant, aber sie sind noch bedeutend höher als im letzten Frühjahr. Es ist eine lange Zeit auf Vorrat, noch ein ganzer Monat. Da kann sich viel verändern. Deshalb erstaunt uns das schon, dass er jetzt schon ankündigt, dass man am 28. Februar nicht öffnen kann.
Haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Bundesrat nicht festlegen will?
Mit diesem Entscheid gibt uns der Bundesrat keine Planungssicherheit und keine Perspektive. Herr Berset sagt, dass die Lockerungen nicht wie im Frühjahr vonstattengehen werden, weil wir Maskentragepflicht, die Impfungen und Testkapazitäten haben. Aus diesen Gründen sollten wir schneller öffnen können und es nicht hinausschieben bis in den April oder sogar bis in den Mai.
So eine Wahrscheinlichkeit gibt keine Planungssicherheit.
Ist es nicht besser, dass der Bundesrat gesagt hat, dass die Restaurants wahrscheinlich am 1. März nicht öffnen können, als dass er der Branche Hoffnungen macht?
So eine Wahrscheinlichkeit gibt keine Planungssicherheit. Aus unserer Sicht braucht es eine Exit-Strategie, wo man definiert, wann was passiert. Es braucht auch Diskussionen darüber, was gelockert wird. Wenn es zu Öffnungen kommt, darf es keine starken Einschränkungen geben und man muss wenigstens annähernd kostendeckend arbeiten können. Feierabend um 19 Uhr gehört sicher nicht dazu.
Nun können auch Gastronomiebetriebe von den erleichterten Regelungen für Härtefälle profitieren. Wie hilfreich ist das?
Fakt ist, dass bis jetzt die wenigsten Betriebe überhaupt Auszahlungen erhalten haben. Die Härtefallregelung war kein Instrument für den zweiten Lockdown. Sie wurde vor der zweiten Welle beschlossen. In vielen Kantonen ist die Regelung ungenügend und es kommt noch nicht zu Auszahlungen. Es ist ein Flickenteppich. Föderalismus in Ehren, aber hier geht das nicht. Der Bundesrat könnte dort mit einer Notverordnung ändern, oder sonst braucht es eine Korrektur während der nächsten Session im März.
In Bezug auf diese Ungleichheiten zwischen den Kantonen hat der Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone, Herr Christoph Brutschin, gesagt, die Wirtschaftsstruktur der Kantone sei auch unterschiedlich. Was entgegnen Sie?
Die Wirtschaftsstruktur im Gastgewerbe ist sicher nicht gross unterschiedlich. Es kann nicht sein, dass Sie schnell und genügend Entschädigung erhalten, wenn Sie ein Restaurant im Kanton Aargau haben, dass Sie aber – wenn Ihr Restaurant im Kanton Jura oder im Kanton Thurgau steht – noch gar nichts erhalten haben oder nur auf Kredit. Das hat mit der Wirtschaftskraft eines Kantons nichts zu tun.
Es geht um viele Existenzen.
Die Restaurants bleiben noch auf unbestimmte Zeit zu. Wie lange hält das die Branche noch aus?
Es ist offenbar so, dass wir unseren Beitrag zu dieser Pandemiebekämpfung leisten müssen. Aber dann braucht es Entschädigungen. Ansonsten sind Hunderttausende von Arbeitsplätzen gefährdet. Es geht um viele Existenzen. Die Härtefallregelung ist gut. Die Kurzarbeit-Entschädigung ist auch gut. Die Zahlungen müssen aber schnell erfolgen und überall gleich.
Das Gespräch führte Roger Aebli.