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Was bedeutet das Verhüllungsverbot für den Tourismus?
Aus SRF 4 News vom 19.11.2024. Bild: Keystone-SDA
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Gesetz ab Januar 2025 in Kraft Was bedeutet das Verhüllungsverbot für den Tourismus?

Laut den Tourismusverbänden dürfte das neue Gesetz keinen Einfluss auf die Zahl der Gäste aus arabischen Ländern haben.

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. Die Burka-Initiative, die das Volk vor vier Jahren angenommen hat, greift nun: Das Gesetz tritt in Kraft.

Das Verhüllungsverbot gilt für Hooligans oder Demo-Teilnehmer, die sich vermummen. Und es gilt auch für religiöse Gesichtsschleier.

Ausnahmen vom Verhüllungsverbot

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Auch künftig wird es im Alltag Situationen geben, in denen man sein Gesicht legal bedecken darf. Diese Ausnahmen werden in der Verordnung ausgeführt.

Verhüllen darf man sein Gesicht unter anderem aus Gründen der klimatischen Bedingungen (z.B. Schal), der Gesundheit (z.B. Hygienemaske) oder des einheimischen Brauchtums (z.B. Fasnacht).

Somit richtet es sich gegen Frauen, die den Nikab oder eine Burka tragen und auch gegen Reisende aus arabischen Ländern. Es stellt sich die Frage, ob sich das auf den Tourismus auswirken wird.

Endlich herrscht ab dem 1. Januar Klarheit im Land.
Autor: Markus Berger Mediensprecher von Schweiz Tourismus

Markus Berger, Mediensprecher von Schweiz Tourismus antwortet: «Endlich herrscht ab dem 1. Januar Klarheit im Land.» Bisher sei das anders gewesen. «Die muslimischen Gäste waren in Teilen der Schweiz bereits von einem Verhüllungsverbot betroffen. Die unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen und Gemeinden haben die Gäste verunsichert.» Die Betroffenen hätten sich gefragt: Wo gilt welche Regelung?

Bisher von Kanton zu Kanton verschieden

So kennt etwa die Hälfte aller Kantone vor allem bei Demonstrationen ein Vermummungsverbot. Sankt Gallen und das Tessin haben kantonale Verhüllungsverbote.

Der Gesichtsschleier im Koran

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Im Islam gibt es keine Pflicht, das Gesicht zu verschleiern. Weder aus dem Koran, noch in der Sunna – also den Erzählungen vom Leben Mohammeds – lässt sich eine Verpflichtung ableiten, dass eine Frau ihr Gesicht verhüllen muss. Als individueller, freiwilliger Akt der Frömmigkeit ist die Vollverschleierung allerdings zulässig.

Nach der Einführung im Jahre 2016 stellte die Tessiner Polizei 28 Bussen gegen Frauen mit verschleierten Gesichtern aus. Seit der Corona-Pandemie ist das Verhüllungsverbot im Tessin aber kein Thema mehr. Die Zahl arabischer Gäste ist stark zurückgegangen – wie im bernischen Interlaken auch. Die Tourismusgemeinde wird von vielen arabischen Touristen besucht, teilweise auch von Frauen, die eine Burka oder einen Nikab tragen. Die Übernachtungen dieser Gäste hätten in den letzten Jahren um ein Viertel abgenommen.

Drei Frauen mit Kopftüchern vor Schweizer Flagge.
Legende: Ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr ohne Busse möglich: Verschleierte Frau auf dem Jungfraujoch. (Aufnahme von 2010) Keystone / MARCEL BIERI

Daniel Sulzer, Direktor von Interlaken Tourismus, erklärt den Rückgang: «Die Gründe sind, dass die Gäste europaweit vermehrt kühlere Destinationen wählen und viele arabische Gäste ein kurzfristiges Buchungsverhalten zeigen.» Temperatur und Spontanität sind also entscheidender als das kommende Burkaverbot.

Wieder mehr arabische Touristen nach der Pandemie

Seit dem Ende der Pandemie reisen aber insgesamt wieder mehr Touristen aus arabischen Ländern in die Schweiz. Verbote schrecken also nicht ab, sagt auch Markus Berger von Schweiz Tourismus. Regeln gebe es in jedem Land zu befolgen. Zum Beispiel, dass man sich in anderen Ländern nicht schulterfrei oder kniefrei zeigen dürfe. «Das kennen wir auch.» Das sei für die Gäste aber kein Hinderungsgrund, ein Land zu besuchen, so Berger weiter.

Busse von 100 Franken droht

Schweiz Tourismus hat nun den Reiseveranstaltern ein Faktenblatt geschickt, in welchem beschrieben wird, wie mit dem Verhüllungsverbot ab Januar umzugehen ist. Darin steht, dass ein verhülltes Gesicht eine Ordnungsbusse von 100 Franken auslösen kann.

Gebüsst werden aber wohl nur wenige. «Dies aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahren arabische Gäste immer weniger mit Gesichtsschleiern unterwegs waren», so Sulzer. Das Problem scheint sich gemäss dem Direktor von Interlaken Tourismus teilweise von selbst zu lösen. Auswirkungen auf den Tourismus werde das Verbot kaum haben, weder auf die Gäste noch auf die Branche.

Heute Morgen, 19.11.2024, 06:00 Uhr

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