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Gewalt in Paarbeziehungen Häusliche Gewalt: Viele Opfer wollen keine Bestrafung des Täters

17'000 Fälle von häuslicher Gewalt registriert die Polizei in der Schweiz im vergangenen Jahr. Eine neue Studie der Kantonspolizei Zürich zeigt nun: Nur ein kleiner Teil der Täter wird am Ende bestraft – weil es die Opfer nicht wollen.

Unter Gewalt in Ehen oder Partnerschaften können Drohungen, Körperverletzung, Nötigung oder gar versuchte Tötung fallen. Mehrheitlich sind Frauen betroffen. «Die Polizei hat verschiedene Massnahmen zur Verfügung, um die betroffenen Frauen zu schützen», sagt Rahel Ott. Sie betreut die Fachstelle häusliche Gewalt bei der Kantonspolizei Zürich. «Im Kanton Zürich hat die Polizei die Möglichkeit, die gefährdende Person für 14 Tage vom gemeinsamen Haushalt wegzuweisen. Zusätzlich kann ein Kontaktverbot ausgesprochen werden.» Oder es könnten Rayons definiert werden, wo sich die Tatperson für 14 Tage nicht mehr aufhalten darf.

Diese Massnahmen können um drei Monate verlängert werden, wenn das Opfer dies wünscht. Ob diese Massnahmen genügen, wollten die Zürcher Kantonspolizei und die Universität Zürich von den betroffenen Frauen wissen. Sie haben mit den Opfern von häuslicher Gewalt gesprochen, das erste Mal vier Monate nach der Tat, ein zweites Mal ein Jahr später.

Offizialdelikte sistieren

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Im Unterschied zu den übrigen Offizialdelikten kann die zuständige Behörde bei einfacher Körperverletzung, wiederholten Tätlichkeiten sowie Drohung und Nötigung in der Ehe und in der Partnerschaft das Strafverfahren sistieren – wenn das Opfer darum ersucht oder einem Antrag der zuständigen Behörde zustimmt. (Art. 55a StGB)

Situation hat sich bei fast allen verbessert

Die Antworten seinen sehr ermutigend ausgefallen, sagt Ott. «Das erste Mal haben drei Viertel der Opfer gesagt, ihre Situation habe sich durch diese Schutzmassnahme insgesamt verbessert.» Das sei ein sehr positives Resultat. Nach zwölf Monaten waren es sogar noch mehr, gegen 90 Prozent.

Seit 2004 gilt Gewalt in der Ehe oder in der Partnerschaft als Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft muss ein Strafverfahren einleiten. 80 Prozent der Strafverfahren werden aber wieder eingestellt. Gemäss Ott können die Opfer veranlassen, dass nicht weiter gegen ihren Partner ermittelt wird. «Dann wird das Verfahren für sechs Monate auf Eis gelegt und wenn nichts mehr weiter passiert und das Opfer seine Zustimmung nicht widerruft, wird es definitiv eingestellt.»

Opfer wollen vor allem, dass Gewalt aufhört

Die meisten Täter werden deshalb nicht bestraft, nachdem sie gegenüber ihrer Partnerin gewalttätig geworden sind oder sie bedroht haben. Das ist offenbar das Bedürfnis der betroffenen Frauen, wie die Studie der Kantonspolizei Zürich zeigt. Sie wollen einfach, dass die Gewalt aufhört. «Die Bestrafung des Täters steht nicht im Vordergrund. Primär ist es das Bedürfnis nach Schutz und Hilfe.»

Die Bestrafung des Täters steht nicht im Vordergrund. Primär ist es das Bedürfnis nach Schutz und Hilfe.
Autor: Rahel Ott Fachstelle häusliche Gewalt Kantonspolizei Zürich

Ob sich dieser Wunsch nach einem Ende der Gewalt auch erfüllt hat, will die Zürcher Kantonspolizei in einem zweiten Teil der Studie herausfinden. Dann schaut sie, wie viele der Täter rückfällig geworden sind.

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