- Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) entlasten in der Erpressungs-Affäre rund um Bundesrat Alain Berset sowohl den Innenminister als auch die Strafverfolgungsbehörden.
- Es habe weder ein unverhältnismässiger Polizeieinsatz noch ein missbräuchliches Verhalten bestätigt werden können.
- Dies steht im Bericht, der nun vorliegt.
Wie die GPK mitteilen, hätten die Abklärungen ergeben, dass weder Unregelmässigkeiten beim Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden noch ein missbräuchlicher Einsatz von Bundesmitteln durch Berset festgestellt wurden.
In Medienberichten wurden zwei Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Strafverfahren laut, das gegen eine Person lief, die versucht hatte, den Innenminister zu erpressen. Diese lauteten einerseits, dass die Strafverfolgungsbehörden Berset als Opfer wegen dessen prominenter Stellung bevorzugt behandelt hätten. Andererseits wurde Alain Berset selbst verdächtigt, ein Repräsentationsfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt sowie bei der Abwehr des Erpressungsversuchs missbräuchlich Stabsmitarbeiter eingesetzt zu haben.
Die Abklärungen führten laut der Mitteilung der GPK zum Schluss, dass die Bundesanwaltschaft (BA) dem Bundesrat keine Vorzugsbehandlung gewährte und die Bundeskriminalpolizei (BKP) keinen unverhältnismässigen Polizeieinsatz durchführte. Der Einsatz Bersets von Stabsmitarbeitenden zur Abwehr des Erpressungsversuchs sei geringfügig und der Sache angemessen gewesen.
Schliesslich kommt die GPK zum Schluss, dass die Fahrt in einem Repräsentationswagen für eine Rückfahrt von einem privaten Anlass in Deutschland legal war und die Verdächtigung, Berset könnte die Hotelrechnung zu Lasten des Bundes beglichen haben, unbegründet.