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Gräueltaten in Syrien Bundesanwaltschaft klagt gegen Onkel von Baschar al-Assad

  • Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen den ehemaligen syrischen Vizepräsidenten und Ex-Offizier Rifaat al-Assad erhoben.
  • Sie wirft dem Mann Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor.
  • Es geht um Taten aus dem Jahr 1982.

Als Kommandant der sogenannten Verteidigungsbrigaden soll der Beschuldigte bei Angriffen auf die Bevölkerung in der Stadt Hama Tötungen, Folter, grausame Behandlung und unrechtmässige Inhaftierungen angeordnet haben, teilte die BA mit.

Al-Assad hebt die Hände etwas hoch und lacht.
Legende: Rifaat al-Assad bei einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP in seinem Büro im spanischen Marbella. (Bild von 2005) Keystone/AP Photo/Paul White

Die BA eröffnete das Strafverfahren gegen Rifaat al-Assad im Dezember 2013 aufgrund einer Anzeige der Nicht­regierungs­organisation Trial International. Eine Polizeikontrolle ergab, dass al-Assad zu diesem Zeitpunkt in einem Hotel in Genf weilte.

Aktuell hält er sich ausserhalb der Schweiz auf, wie die BA auf Anfrage schrieb. Ende November 2021 erliess die Schweiz einen internationalen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Dieser ist nach BA-Angaben weiterhin in Kraft. Das Bundesamt für Justiz würde bei einer Verhaftung ein Auslieferungsgesuch stellen.

Gräueltaten an Bevölkerung

Zu den Taten kam es im Rahmen eines bewaffneten Konflikts zwischen den syrischen Streitkräften und islamistischen Aufständischen – namentlich dem bewaffneten Arm der Muslimbruderschaft – in Hama im Februar 1982. Der Konflikt forderte Schätzungen zufolge zwischen 3000 und 60'000 Menschenleben – darunter mehrheitlich Zivilisten. Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung spricht von 10'000 bis 40'000 Toten.

Anfang Februar 1982 wurden syrische Sicherheitskräfte nach Hama entsandt, um den Aufstand niederzuschlagen. Die Operation soll Ende Februar zu Ende gegangen sein. Unter dem Kommando von Rifaat al-Assad sollen die Verteidigungsbrigaden hauptsächlich für die Niederschlagung verantwortlich gewesen sein.

Dabei wurden gemäss Zeugenaussagen mehrere Tausend Zivilisten Opfer verschiedener Übergriffe, die von sofortiger Hinrichtung bis zu Folter und Inhaftierung in eigens geschaffenen Zentren reichten.

Hinrichtungsbefehl erteilt

In der Anklageschrift wirf die BA Rifaat al-Assad als Verantwortlichem für die Operation und Kommandeur der Verteidigungsbrigaden vor, mehrere Verletzungen kriegsrechtlicher Bestimmungen angeordnet zu haben. Dabei stützt sie sich auf das Schweizer Militärstrafgesetz sowie die Genfer Konvention.

Seinen Truppen soll er den Befehl erteilt haben, die Stadt zu durchkämmen und die Einwohnerinnen und Einwohner hinzurichten. Der Beschuldigte soll sich dabei an Tötung, Folter, grausamer Behandlung und unrechtmässiger Inhaftierung beteiligt haben. Die Tötungen lassen sich gemäss BA als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstufen.

Prozess auch in Abwesenheit von al-Assad möglich

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Das Verfahren der Bundesanwaltschaft basiert auf dem Universalitätsprinzip und der Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen. Nach diesem Prinzip kann die Justiz Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort und der Staatsbürgerschaft von Opfern oder Tätern verfolgen.

Das Strafrecht lässt unter bestimmten Umständen eine Anklageerhebung zu, wenn der Beschuldigte nicht in der Schweiz ist. Auch ist ein Prozess in Abwesenheit möglich. Mehrere Opfer treten im Strafverfahren als Kläger auf.

Ihre Strafanträge stellt die BA bei der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht. Ein Datum war am Dienstag nicht bekannt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Rifaat al-Assad ist 86 Jahre alt und ein Onkel des syrischen Machthabers Baschar al-Assad. Nach einem gescheiterten Putsch gegen seinen Bruder Hafiz al-Assad floh er 1984 aus Syrien. Zuvor war er dessen rechte Hand und Vizepräsident gewesen. Danach wohnte er unter anderem in Russland und der Schweiz, bevor er sich in Frankreich niederliess.

Wegen Unterschlagung und Geldwäscherei verurteilte ihn die französische Justiz zu vier Jahren Gefängnis. 2021 verliess er das Land und kehrte nach Syrien zurück.

Video
Archiv: Lebenslange Haft in Prozess um Staatsfolter in Syrien
Aus Tagesschau vom 13.01.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 14 Sekunden.

SRF 4 News, 12.03.2024, 11 Uhr ; 

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