- Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) will virtuelle Agenten mit Tarnidentitäten zum Beispiel in verschlüsselte Messenger-Chats einschleusen.
- Nun bescheinigt die unabhängige Aufsichtsbehörde: Das ist rechtmässig.
- Die Aufsicht kritisiert das Vorgehen des NDB aber als ineffizient und verlangt klare Regeln für den Einsatz.
Terror-Verdächtige tauschen sich zunehmend in geschlossenen Gruppen und über verschlüsselte Messenger-Dienste aus. Virtuelle Agenten tarnen sich mit falschen Identitäten und Legenden und versuchen, das Vertrauen von Schlüsselpersonen zu gewinnen. Das Ziel: Zugang erhalten zu sensiblen Informationen.
Doch ist das legal? Ja, sagt die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND). Solche Einsätze seien grundsätzlich rechtmässig, heisst es in der Kurzfassung eines Prüfberichts, welche die AB-ND am Mittwoch veröffentlicht hat.
Ohne virtuelle Agenten bestehe die Gefahr, dass Hinweise auf Bedrohungen nicht rechtzeitig erkannt würden – so die Aufsichtsbehörde. Für virtuelle Agenten würden dieselben Voraussetzungen wie für verdeckte Einsätze in der realen Welt gelten. Konkret dürfen Agenten ihre Identität zum Beispiel mit falschen Ausweisen und Legenden verschleiern (siehe Box).
Kritiker verlangen ausdrückliche Gesetzesgrundlage
Was im echten Leben erlaubt ist, gilt laut der Aufsichtsbehörde also auch im virtuellen Raum. Kritikerinnen und Kritiker des Nachrichtendienstes sehen es anders. Viktor Györffy ist Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Vereins Digitale Gesellschaft. Er widerspricht der AB-ND: «Die bestehende Gesetzesgrundlage reicht nicht. Der Einsatz virtueller Agenten müsste ausdrücklich und spezifisch geregelt werden.»
Der Online-Einsatz sei nicht gleichzusetzen mit einem Einsatz im realen Leben: «Im virtuellen Raum ist die Täuschung einfacher, weil man kein echtes Gegenüber hat. Zudem gibt es mehr Möglichkeiten, wie etwa das künstliche Nachahmen von Stimmen anderer Personen», so Györffy. Ausserdem könnten virtuelle Agenten mit wenig Aufwand viel aktiver sein als im realen Leben.
Es fehlen klare Einsatzregeln
Für die AB-ND hingegen genügt die Gesetzesgrundlage. Der Nachrichtendienst habe die Messlatte für den Einsatz virtueller Agenten «hoch» angesetzt, schreibt die Aufsichtsbehörde: Es müssten verlässliche, eigenhändig beschaffte Informationen vorliegen, damit ein verdeckter Einsatz bewilligt werde.
Allerdings übt auch die AB-ND Kritik: Es fehlten Regeln und Richtlinien für die Einsätze selbst. So sei «nicht abschliessend geklärt», was erlaubt ist und was nicht.
Wie häufig sind virtuelle Agenten aktiv?
Der Prüfbericht deutet darauf hin, dass der NDB virtuelle Agenten bereits eingesetzt hat. Eine Bestätigung dafür gibt es aber nicht. Auch der NDB geht auf entsprechende Fragen nicht ein. Er äussere sich zu seinen operativen Tätigkeiten und Vorgehensweisen nur gegenüber der Departementsleitung, dem Bundesrat und den Aufsichtsorganen, so der NDB.
Klar hervor geht aus dem Prüfbericht, dass der AB-ND unzufrieden ist mit dem Tempo: Fragen zu den Einsatzregeln würden teilweise seit Jahren diskutiert. Der Aufbau der zuständigen Einheit sei «ineffizient und nicht zweckmässig» erfolgt. Die Zuständigkeit habe mehrmals gewechselt und jedes Mal seien Grundsatzfragen wieder von Anfang an diskutiert worden. Der NDB wird seit über zwei Jahren grundlegend reorganisiert. Dabei ging Fachwissen und Vertrauen in die Führung verloren – und offensichtlich auch Zeit.