Schmierereien mit Nazi-Symbolen, Verbrennungen heiliger Schriften, heikle Parolen an Demonstrationen – in jüngster Zeit keine Seltenheit. Besonders in Verbindung mit dem Nahost-Krieg kommt es in der Schweiz und weltweit immer wieder zu Vorfällen. Doch was ist hierzulande eigentlich verboten?
Antisemitische Schmierereien
Mitten in Zürich: «Tot den Juden», gesprayt auf eine Wand. Fast zeitgleich in Küsnacht: mehrere Hakenkreuz-Graffitis im öffentlichen Raum.
Ein generelles Verbot von Swastika und ähnlichen Symbolen gibt es in der Schweiz zurzeit nicht – im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich beispielsweise. Aber bereits heute kann es unter gewissen Umständen zu einer Verurteilung kommen. Dann nämlich, wenn Nazi-Symbole dazu verwendet werden, eine fremdenfeindliche Ideologie zu verbreiten.
Ein generelles Verbot von Nazi-Symbolen wäre laut Bundesamt für Justiz grundsätzlich auch umsetzbar. Das Amt warnt allerdings davor: Die Liste von Nazi-Symbolen, die häufig aus Zahlen oder Abkürzungen bestehen, sei lang und der Bezug zum Nationalsozialismus nicht bei allen Symbolen derart klar wie beim Hakenkreuz.
Verbrennungen von heiligen Schriften
In den vergangenen Monaten haben Koranverbrennungen für viel Aufregung und Wut gesorgt. So verbrannte beispielsweise in Stockholm am Rande einer bewilligten Kundgebung ein Mann eine Ausgabe des Korans vor einer Moschee. Er trat die Heilige Schrift der Muslime zunächst mit Füssen und zündete sie dann an – offenbar geschützt von der Meinungsfreiheit.
Wie wäre die Situation in der Schweiz? Der sogenannte Blasphemie-Artikel schützt in der Schweiz vor Verletzung religiöser Gefühle durch andere Personen: «Wer öffentlich und in gemeiner Weise (...) Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Busse bestraft», so Artikel 261 des Strafgesetzbuches . «Nach meinem Dafürhalten ist die Koranverbrennung strafbar», bestätigt auch Rechtsprofessor Gerhard Fiolka von der Uni Freiburg.
Umstrittene Parolen an Demonstrationen
Am Samstag solidarisierten sich in Bern Hunderte mit den Menschen in den palästinensischen Gebieten. Teilweise skandierten sie am bewilligten Anlass den umstrittenen Slogan «From the river to the sea, Palestine will be free». Auf diesen bezieht sich auch die Hamas in ihrer Verfassung von 2017: «Die Hamas lehnt jede Alternative zur vollständigen und uneingeschränkten Befreiung Palästinas vom Fluss (Jordan) bis zum Meer (Mittelmeer) ab.»
Die Parole drücke «die Gleichheit für alle Bewohner des historischen Palästina» aus, meint Nimer Sultany, Dozent an der School of Oriental and African Studies in London, gegenüber Al Jazeera. «Es klingt eher nach einer Drohung», wird Yehudah Mirsky, Rabbiner und Professor an der Brandeis University in den USA, zitiert.
«Äusserungen erreichen dann die sozial schädliche Schwelle, wenn einem Menschen oder einer Menschengruppe in der Öffentlichkeit das gleichberechtigte Dasein oder die Existenzberechtigung wegen einer anderen Hautfarbe, Ethnie oder Religionszugehörigkeit abgesprochen wird», so die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus zur Schweizer Diskriminierungsstrafnorm . Es geht demnach explizit darum, «Verhalten zu sanktionieren, welches das friedliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft auf Dauer gefährdet». Aber nicht jede rassistische Äusserung ist strafbar.