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Beschwerdeführer Bischof: «Freue mich für die 1.4 Millionen vom Bundesrat Vergessenen»
Aus Tagesschau vom 10.04.2019.
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Historischer Entscheid Abstimmung über Heiratsstrafe ist ungültig

  • Das Bundesgericht hebt die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe auf – das gab es noch nie.
  • Die Abstimmungsbeschwerde der CVP wurde damit gutgeheissen.
  • Es sei klar, dass die Abstimmung nun wiederholt werden müsse, freuen sich die Beschwerdeführer. Möglicherweise auch die parlamentarische Beratung.
  • Der Bundesrat will erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung konkret zur Angelegenheit Stellung nehmen.

Wie gross ist der Unterschied zwischen 80’000 und 454'000? Nach dem heutigen Bundesgerichtsentscheid genügend gross, um eine Volksabstimmung zu kippen, wie sich das die CVP erhofft hatte. Diese nämlich hatte Abstimmungsbeschwerde eingereicht, nachdem 2016 ihre Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit knappen 50.8 % Nein abgelehnt worden war.

Im Abstimmungsbüchlein, das der Bundesrat verantwortet, stand damals zur CVP-Initiative folgendes: Von der Heiratsstrafe – einer steuerlichen Benachteiligung verheirateter Doppelverdiener – seien nur 80'000 Ehepaare betroffen. 2018 aber musste der Bundesrat zugeben: Falsch. Es seien 454'000 Paare im ganzen Land betroffen. Nämlich all jene ebenfalls, die Kinder hätten.

Die CVP findet: Hätten die StimmbürgerInnen gewusst, dass so viele Paare betroffen seien, hätte es statt eines knappen Neins wohl ein Ja gegeben. Zumal die Initiative das Ständemehr erreichte. Und reichte eine Abstimmungsbeschwerde ein, die Abstimmung sei als ungültig zu erklären.

Historischer Entscheid

Das Bundesgericht hat nun entschieden: Wegen dieses Fehlers ist die Abstimmung nicht gültig. Damit sei das Transparenz-Gebot schwerwiegend verletzt worden. Andreas Glaser, der am Zentrum für Demokratie Aarau forscht, erklärt: «Das Bundesgericht war bisher sehr zurückhaltend, weil der Instrumentalisierung gerichtlicher Verfahren für politische Zwecke sonst Vorschub geleistet würde.» Bisher wurden nur kantonale oder kommunale Abstimmungen aufgehoben.

Das sagt Beschwerdeführer Pirmin Bischof

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Für Beschwerdeführer und CVP-Nationalrat Pirmin Bischof ist das Urteil eine Überraschung. «Ich freue mich unwahrscheinlich für diese 1.4 Millionen verheirateten Menschen, die vom Bundesrat einfach vergessen wurden.» Sie kämen nun zu ihrem Recht, dass nochmals «über ihre Diskriminierung abgestimmt werden soll oder nicht». Bischofs Parteipräsident Gerhard Pfister schlägt in die gleiche Kerbe. Er geht davon aus, dass das Volk in Kenntnis der wahren Zahlen anders entschieden hätte.

Wiederholt werden müsse aber nicht nur die Abstimmung, sondern im Vorfeld auch die gesamte parlamentarische Beratung, meint Bischof. Der Solothurner sähe in einer solchen die Option eine Mehrheit für einen Gegenvorschlag zu finden, der den Rückzug der Initiative ermöglichen würde.

Weiter sieht Bischof das heutige Urteil als Grundsatzentscheid für die Demokratie. «Es dürfte für künftige Abstimmungs-Informationen Signalcharakter haben.»

Dennoch sei der heutige Entscheid stimmig, meint Glaser: «Im Gegensatz zum Entscheid zur Unternehmensreform II, wo das Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde abwies, hat die Ungültigkeitserklärung der Heirats-Abstimmung keine Konsequenzen, ausser auf politischer Ebene.»

Tatsächlich hatte das Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde der SP noch abgelehnt, wo es um einen ähnlichen Fall ging: 2008 sagte das Stimmvolk mit 50.5 % Ja zur Unternehmenssteuerreform II. Auch damals gab es im Abstimmungsbüchlein einen Fehler: Der Bundesrat schrieb von Steuerausfällen im Umfang von gegen 1 Milliarde Franken. Aber es waren etliche Milliarden mehr, wie sich nach der Umsetzung der Reform zeigte. «Das Bundesgericht wollte diesen Volksentscheid nicht aufheben, die Firmen hatten sich bereits mit dem neuen Steuerregime arrangiert. Es gab keine Rechtsunsicherheit.»

Einschätzung von Bundeshausredaktor Erwin Schmid

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Es ist noch nie vorgekommen, dass eine eidgenössische Abstimmung wiederholt werden musste. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er eine zweite Abstimmung über die Heiratsstrafe ansetzt.

Möglich wäre auch, dass die Initiative noch einmal ins Parlament kommt. Im zweiten Fall hätte das Parlament genügend Zeit, diesmal einen Gegenvorschlag zu beschliessen. Bundesrat Ueli Maurer hat bereits vor einem Jahr einen Vorschlag gemacht, wie der jahrzehntelange Streit um die Heiratsstrafe beendet werden könnte. Der Bundesrat will im Grundsatz die Individualbesteuerung einführen. Für die Ehepaare würde aber auch die gemeinsame Steuer berechnet. Verrechnet würde allen die jeweils günstigere Variante.

Kommt dieser Kompromiss im fast 30-jährigen Streit zwischen FDP und CVP zustande, könnte die CVP ihre Initiative zurückziehen. Ansonsten wird das Volk noch einmal über die CVP-Initiative abstimmen müssen. Und damit nicht nur über die Heiratsstrafe, sondern auch über den zweiten Teil der Initiative, nämlich über die Ehe-Definition der CVP aus dem Jahr 2012, die die Ehe als «Gemeinschaft zwischen Frau und Mann» definiert.

Initiative gegen Heiratsstrafe

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe»

  • JA

    49.2%

    1'609'238 Stimmen

  • NEIN

    50.8%

    1'664'217 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    16.5

  • NEIN

    6.5

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