- Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verschärft die Mindestreserveanforderungen für Schweizer Banken.
- Konkret erhöht sie die Mindestreservepflicht von 2.5 Prozent auf 4 Prozent, wie sie bekanntgibt.
Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen flössen künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserveerfordernisses ein, teilt die SNB mit. Damit werde die bisher geltende Ausnahme, dass nur 20 Prozent dieser Verpflichtungen für die Berechnung berücksichtigt würden, aufgehoben. Zur Umsetzung dieser Änderung passe die SNB zum 1. Juli 2024 die Nationalbankverordnung an.
Die Anpassung des Mindestreservesatzes sichere eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik, so die SNB. Da Sichtguthaben der Banken, die zur Erfüllung des Mindestreserveerfordernisses gehalten würden, nicht verzinst werden, sinke der Zinsaufwand der Nationalbank. Die Anpassungen beeinflussten die aktuelle geldpolitische Ausrichtung nicht.
Im letzten Jahr erzielte die SNB einen Verlust auf ihren Frankenpositionen von 8.5 Milliarden Franken, der zu einem wesentlichen Teil (7.4 Milliarden) aus der Verzinsung der Girokontoguthaben der Banken stammte.