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Raser im Gubristtunnel: Anklageerhebung
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 18.05.2022. Bild: Keystone/Symbol
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Kanton Zürich Raserdelikte haben erneut zugenommen

Allein im Oktober 2021 kam es im Kanton Zürich zu fünf mutmasslichen Raserunfällen. Die Fahrzeuge der Verursacher hatten im Schnitt 500 PS.

Im letzten Jahr gingen insgesamt 140 neue Untersuchungen bei der Verkehrsgruppe der Zürcher Staatsanwaltschaft ein, wie die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am Mittwoch in einer Medienmitteilung festhält. Im Vorjahr waren es noch 121 Fälle gewesen.

Das sind 42 Prozent mehr Fälle innerhalb eines Jahres. Die schon 2020 festgestellte Zunahme setzte sich somit fort, wie Staatsanwalt Michael Huwiler gegenüber SRF erklärt. «Während des Shutdowns hatten wir eine starke Zunahme. Wir gingen davon aus, dass das wieder abnimmt, dem war aber nicht so.» Insgesamt habe die Verkehrsgruppe letztes Jahr 98 Verfahren abgeschlossen. In 65 kam es demnach zu einer Anklage.

Die Staatsanwaltschaft spricht im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Raserdelikten auf den Strassen des Kantons im letzten Jahr von einer «bedenklichen Häufung». Im Oktober alleine kam es innerhalb von 20 Tagen zu fünf mutmasslichen Raserunfällen. Dabei wurden insgesamt zwölf Fahrzeuge beschädigt, mehrere total. Fünf Personen wurden verletzt, darunter auch mehrere Unbeteiligte.

Was ist ein Raserdelikt?

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Zur Kategorie der Raserdelikte gehören grundsätzlich nicht nur massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen. Weiter gehören dazu riskante Überholmanöver, das «Driften», gefährliche Fluchtfahrten vor der Polizei oder halsbrecherische Fahrmanöver. Stand heute bekommt automatisch eine einjährige Gefängnisstrafe aufgebrummt, wer in einer 30er-Zone 70 fährt, ausserorts 140 oder auf der Autobahn 200. Zudem wird verurteilten Rasern der Fahrausweis für zwei Jahre entzogen.

Das Parlament debattiert allerdings eine Abschwächung des Raserartikels im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via Sicura».

Der Gesamtschaden dieser fünf Unfälle dürfte die Millionengrenze bei Weitem überschreiten, wie die Behörde schätzt. Auffällig: Die Fahrzeuge, die diese fünf Unfälle verursachten, verfügten gemäss den Angaben über 275 bis 626 PS – im Durchschnitt also über knapp 500 PS. Sie waren mehrheitlich geleast. Die Lenker waren zwischen 18 und 31 Jahren alt.

Wobei der jüngste Lenker erst seit zwei Monaten im Besitz eines Führerausweises war, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Bei mehreren der leistungsstarken Fahrzeuge war der Sicherheitsassistent deaktiviert, was das Risiko eines Unfalls bei starker Beschleunigung deutlich erhöht.

Anklage nach Raserfahrt durch Gubristtunnel

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Legende: Keystone

Mit 229 km/h ist ein 33-Jähriger im Dezember 2021 mit einem Mercedes durch den Gubristtunnel in Zürich gerast. Er verursachte dabei einen Unfall. Mit seinem 482-PS-starken Wagen ist er in ein vor ihm fahrendes Auto geknallt. Alle drei Insassinnen jenes Fahrzeugs trugen Verletzungen davon. Nun hat ihn die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft angeklagt – dies einerseits wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, andererseits wegen mehrfacher Körperverletzung.

«Je höher die Geschwindigkeit, desto heftiger ist die Energie, die aufs Hindernis prallt», erklärt Huwiler von der Zürcher Staatsanwaltschaft. «Das heisst, je schneller Sie fahren, desto höher ist das Risiko, dass es zu Verletzten oder Toten kommt.» Hinzu komme die Bauweise der Autos.

Jene mit mehreren Hundert PS seien grundsätzlich dafür konstruiert, dass man mit ihnen auch auf Rennstrecken fährt. «Sie haben ein sehr stabiles Chassis, dass die Insassen bei einem Unfall schützt», so Huwiler. «Andererseits haben wir kleinere Fahrzeuge, bei denen der Schutz weniger stark ist, was dazu führt, dass Unfallverursacher oft glimpflich davonkommen, während die Opfer meist schwerer verletzt werden.»

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 18.05.2022, 12:03 Uhr ; 

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